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Grundsteuerreform: Steuerzahlerbund bereitet Musterklage gegen Bundesmodell vor

17.02.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/15348

Der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform, vor allem an der Bewertung im Bundesmodell. Deswegen bereite er gemeinsam mit Haus und Grund Deutschland Musterklagen in Bundesländern vor, die sich für das Bundesmodell entschieden haben, teilt der Verein mit. Der BdSt stößt sich daran, dass die Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen festgelegt werden und Eigentümer keine Möglichkeit haben, gegen diese vorzugehen. Das Verfahren sei nicht transparent. Auch die Mietpreisniveaustufen seien oft nicht nachvollziehbar und zu wenig differenziert.

Bislang seien schon mindestens 350.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide bei den Finanzämtern eingegangen, so der BdSt unter Verweis auf einen Bericht in der Zeitschrift "Finanztip". Bei aktuell erst neun Millionen Bescheiden sei das eine Quote von derzeit 3,8 Prozent. Bei mehr als 30 Millionen zu erwartenden Bescheiden scheine ein Ende der Einsprüche also nicht in Sicht. Um eine drohende Einspruchswelle zu verhindern, fordere der BdSt daher einen Vorläufigkeitsvermerk bei Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Denn die Finanzverwaltung müsse alle Einsprüche bearbeiten – es sei denn, die Bescheide würden vorläufig erlassen. Wenn die Bescheide vorläufig erlassen würden, könne eine gerichtliche Überprüfung für einzelne Musterverfahren erfolgen. Falle diese Prüfung positiv aus, werde das für alle vorläufigen Bescheide gelten. Dies sei sinnvoll, denn es würde sowohl die Finanzverwaltung sowie die Steuerberater entlasten als auch den Eigentümern Sicherheit bis zum Abschluss einer gerichtlichen Klärung verschaffen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 16.02.2023

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