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Grundsteuer-Wirrwarr immer größer

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 07.03.2023

BdSt empfiehlt allen Bürgern: Bodenrichtwert auf Boris-BW nochmals überprüfen

In Baden-Württemberg wird das Wirrwarr bei den Bodenrichtwerten, die für die ab 2025 neu zu berechnende Grundsteuer notwendig sind, immer größer. Denn weil viele Bürger mit den ermittelten Werten nicht einverstanden waren, prasselten auf die Kommunen zahlreiche Beschwerden nieder. Auch, weil das Finanzministerium Baden-Württemberg die Bürger auffordert, sich bei offensichtlich falschen und zu hohen Werten zunächst an den Gutachterausschuss der Kommune zu wenden, um auf diesem Weg nachträgliche Änderungen an den Bodenrichtwertzonen zu erreichen.

Bis zum 28. Februar 2023 bekamen die Gutachterausschüsse in der Folge Zeit, Änderungen an den Bodenrichtwerten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zur Erinnerung: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war der 31. Januar 2023. Es kann jetzt also sein, dass sich ein Bodenrichtwert für den Steuerzahler, der seine Erklärung bereits eingereicht hat, geändert hat. Selbst wenn sein Grundsteuerbescheid schon da ist, kann zwischenzeitlich der Bodenrichtwert nochmals geändert worden sein.

Diesen weiteren Fehler in der Prozessplanung baden nun erneut die Bürger aus, denn die sollten jetzt wieder aktiv werden. „Wir raten auf Grund der aktuellen Entwicklung allen Grundstückseigentümern auf der Plattform Boris-BW direkt zu überprüfen, ob der im Zuge ihrer Feststellungserklärung angegebene Bodenrichtwert noch seine Gültigkeit besitzt. Denn wenn hier der Bodenrichtwert zu Gunsten der Steuerzahler geändert wurde, sollten die Bürger, die noch keinen Grundsteuerwertbescheid erhalten haben, über Elster sofort eine korrigierte Grundsteuererklärung abgeben. Die Eigentümer, die bereits einen Bescheid erhalten haben, müssen unverzüglich Einspruch beim Finanzamt einlegen“, appelliert Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Sollte die einmonatige Einspruchsfrist bereits verstrichen sein, müssen Eigentümer laut Möller einen Antrag auf Änderung ihres Grundsteuerwertes stellen.

„Dass jetzt mit einer Nachschärfung der Bodenrichtwerte sozusagen eine Operation am offenen Herzen durchgeführt wird und Werte im laufenden Verfahren noch geändert werden, zeigt das ganze Ausmaß der verkorksten Grundsteuerreform in Baden-Württemberg“, kritisiert Möller und erinnert daran, dass die Hilferufe der Gutachterausschüsse nach einer Verlängerung der Frist für die Abgabe der Bodenrichtwerte hätten ernst genommen werden müssen.

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