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Grundsteuer-Trickserei im Merziger Rathaus

Bund der Steuerzahler Saarland e. V. / Presseinformation 18.12.2024, Dipl.-Kfm. Christoph Walter

Mit Veröffentlichung unseres Sachstandsberichts zur Grundsteuereinführung nach neuem Recht im Saarland haben wir festgestellt, dass einige Kommunen neue Hebesätze beschlossen haben, die Fragen aufwerfen. Besonders im Fall von Merzig zweifeln wir an der behaupteten Aufkommensneutralität der Grundsteuerumstellung.

Unsere Analyse der Daten für Merzig

Wir konnten jetzt im Fall der Stadt Merzig die Berechnungen zur Hebesatzermittlung, die uns der Merziger Oberbürgermeister Marcus Hoffeld freundlicherweise mitgeteilt hat, überprüfen und im Hinblick auf das Kriterium der Aufkommensneutralität kontrollieren.

Hierbei teilen wir zunächst unsere Berechnungsmethode mit, die ausschließlich das vom Ministerium veröffentlichte Zahlenmaterial verwendet.

Das Finanzministerium hat am 01.07.2024 für Merzig folgende Daten veröffentlicht:

Messbetrags-Volumen (alt)                                    998.393 Euro
Messbetrags-Volumen (neu)Prognose      von 1.136.000 Euro bis 1.206.000 Euro

Die Angabe einer Bandbreite für das neue Messbetrags-Volumen beruht auf dem Umstand, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für nur 90 % der saarländischen Grundstücke neue Grundstückswerte vorlagen. Die fehlenden 10 % wurden mittels statistischer Verfahren hochgerechnet und in einer Bandbreite angegeben, wobei davon auszugehen ist, dass diese Daten aktualisiert werden, sobald die Auswertung weiterer Grundstückswerterklärungen zu genaueren Ergebnissen führt.

Das alte Grundsteuermessbetragsvolumen von 998.393 Euro und der alte Hebesatz von 470 % ergeben ein Soll-Grundsteuer­aufkommen für 2024 von 4.692.447 Euro. Dividiert man diese Größe durch die neuen Messbetragsvolumina, würde ein Hebesatz von 389 % bis 413 % ausreichen um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten.

Der Stadtrat in Merzig hat jedoch einen Grundsteuer-Hebesatz von 440 % beschlossen, somit rechnerisch mindestens 27 %-Punkte über den von uns ermittelten Werten, wohlgemerkt unter der Voraussetzung der Aufkommensneutralität, wie die Stadt wiederholt betont hat.

Kritik an der Berechnungsmethode

Unsere Überprüfung zeigt, dass die Stadt Merzig folgende problematische Annahmen getroffen hat.

  • Verwendung ungeeigneter Daten

Die Berechnungen der Stadt basieren auf den voraussichtlichen IST-Grundsteuereinnahmen von 4,8 Mio. Euro für 2024. Dieser Wert ist für eine neutrale Hebesatz-Berechnung ungeeignet, da er von vielen externen Faktoren wie Nachzahlungen aus Vorjahren, Stundungen und Zahlungsausfällen beeinflusst wird. Maßgeblich kann daher ausschließlich das Soll-Grundsteueraufkommen eines Jahres sein, das für das Jahr 2024 bei 4.692.447 Euro liegt.

  • Unvollständige Datengrundlage

Statt der Bandbreitenwerte des Finanzministeriums zu verwenden, hat die Stadt ihre bis zum 18.09.2024 vorliegenden Bewertungen, die auf
93 % der Bewertungen basieren, mit einem Messbetragsvolumen von 1.095.700 Euro eingesetzt. Die fehlenden 7 % wurden vollständig außer Acht gelassen und auch nicht statistisch hochgerechnet.

  • Bewusste Verzerrung der Berechnung

Bekanntlich erhöht sich der Wert eines Bruches dadurch, dass man den Zählerwert erhöht und/oder den Wert des Nenners vermindert.

Merzig ermittelt somit einen Hebesatz  von 

4.800.000 Euro    :      1.095.700 Euro   =  438 % aufgerundet 440 %

Diese Berechnungsmethode ist nichts weiter als Zahlentrickserei.
Es wurde gezielt der Wert des Zählers erhöht und der des Nenners reduziert, um den Bruchwert – also den Hebesatz – künstlich anzuheben.

Dies führt zu einer überhöhten Grundsteuer auf Kosten der Merziger Steuerzahler und hat mit einer Aufkommensneutralität nichts zu tun.

Forderung der Korrektur

Wir fordern die Stadt Merzig auf, den Hebesatz anzupassen, sobald das Finanzministerium die endgültigen Messbetragsdaten veröffentlicht. Nur so kann die zugesicherte Aufkommensneutralität gewährleistet werden.

Wir werden die weitere Entwicklung in Merzig aufmerksam beobachten, entsprechend bewerten und die Öffentlichkeit informieren.

 

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