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Grundsteuer-Reform: Jahrestag ohne echtes Ergebnis

Top News 10.04.2019

Viel Rummel, aber nichts Neues: Unser Fazit zum Stand der Grundsteuer-Reform.

Exakt vor einem Jahr – am 10. April 2018 – hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, die Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten, um die Grundsteuer richtig zu berechnen. Das Gesetz muss bis Ende des Jahres stehen. Den Jahrestag des Urteils hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nun genutzt, um seinen Referentenentwurf mit großem Medienrummel an die Kabinettskollegen zu verschicken. Das Problem: Im Referentenentwurf steckt nur sein eigener Vorschlag. Auf die Wünsche des Koalitionspartners geht der Entwurf nicht ein. Unterm Strich liegt also noch immer keine Einigung vor!

Im Kern geht es um die Frage, ob die Grundstücksbewertung nach Fläche oder nach einem Ertragswert erfolgen soll. Für das Flächenmodell spricht vor allem, dass Grundstücks- und Gebäudefläche leicht zu ermitteln sind – deshalb ist dieser Bewertungsansatz unser Favorit. Eine Verkehrsbewertung – wie nun von Scholz vorgeschlagen – ist deutlich aufwendiger, wie der 148 Seiten lange Referentenentwurf zeigt. Damit werden viele Bundesländer – allen voran Bayern – nicht einverstanden sein. Dies ist nachvollziehbar: Denn viele Mängel, die bereits offen diskutiert wurden, befinden sich weiter in dem Scholz-Modell: So will der Finanzminister eine Sozialklausel einführen, die aber nicht für private Vermieter und ihre Mieter gilt, selbst wenn diese günstigen Wohnraum anbieten. Zudem ist viel Personal für die Verkehrsbewertung erforderlich. Kostenpunkt hier: 462 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Personalkosten für zum Beispiel Postverteilung in Höhe von 76 Millionen Euro.  

Hier muss die Politik nachbessern! Denn aus unserer Sicht muss die Grundsteuerreform einfach und transparent sein und darf nicht zu Mehrbelastungen für Bürger und Betriebe führen.

Zum Hintergrund:
Anlass für die Reform ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bewertungsrecht: Das Gericht hält die Wertmaßstäbe für Grundstücke, die seit dem Jahr 1964 für die alten bzw. seit 1935 für die neuen Bundesländer gelten, für verfassungswidrig. Bis Ende 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen, die spätestens 2024 greift. Bis dahin dürfen die geltenden Regeln für die Grundsteuer weiter angewendet werden.

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