Werftenkrise: Erst verpfuscht und dann vertuscht
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Grundsteuer - Ihre Fragen und Antworten
Für jedes Grundstück in Nordrhein-Westfalen ist ab sofort eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Viele Bürger in NRW haben jedoch noch Fragen. Wir haben eine Auswahl der häufigsten Fragen hier beantwortet:
Kann ich beim Ausfüllen über Elster zwischendurch aufhören und abspeichern oder muss ich die Formulare komplett in einem Zug ausfüllen?
Ja, Sie können das Elsterformular verlassen und abspeichern. Beim nächsten Login können Sie das gespeichert Formular erneut aufrufen.
Ich besitze ein Einfamilienhaus. Neben dem Grundstück steht eine Streuobstwiese, die mir auch gehört. Welcher Bodenrichtwert ist für die Streuobstwiese maßgeblich?
Soweit im Informationsschreiben für die Streuobstwiese kein eigener Bodenrichtwert angegeben ist, sollten Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-geodaten.nrw.de nachsehen, ob dort ein eigener Bodenrichtwert für die Streuobstwiese ausgewiesen ist. Nehmen Sie ansonsten Kontakt zum Gutachterausschuss auf.
Ein Haus ist Baujahr 1864. Es wurde 1988 saniert. Muss ich als Baujahr 1988 eintragen?
Das Baujahr vor 1949 ist maßgeblich. Zusätzlich müssen Sie Angaben zur Kernsanierung machen und das Jahr angeben, in dem die Kernsanierung beendet wurde.
Wird der Denkmalschutz noch berücksichtigt? Jetzt sind es 5%
Für Baudenkmäler sieht das Gesetz eine Vergünstigung von 10 Prozent auf die Steuermesszahl vor. Zusätzlich müssen Sie die Anlage "Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung" ausfüllen.
Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses und daneben einer unbebauten Gemeinschafts-Grundstücksfläche zu 1/20 und kenne nicht alle Eigentümer. Wie gehe vor?
Sie machen alle Angaben zum Grundstück und zum Einfamilienhaus. Auch eine Garage müssen Sie angeben. Zusätzlich machen Sie in der gleichen Erklärung auch Angaben zum Gemeinschaftsgrundstück. Bei der Angabe zum Grundstück wird die volle Fläche angegeben. Darunter aber auch der Miteigentumsanteil mit 1/20. Bei der Anlage "Grundstück" wird dann die anteilige Grundstücksfläche zur Grundstücksfläche des Einfamilienhauses hinzuaddiert.
Müssen Kellerraum und Dachgeschosse ausgemessen und aufgenommen werden, wenn es sich um Mehrfamilienhäuser nur mit Wohnfläche handelt?
Bei Mietwohngrundstücken geben Sie die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung an. Kellerräume zählen in der Regel nicht dazu. Dachgeschossflächen zählen nur dann, wenn eine Bewohnung zulässig und möglich ist. Reine Speicherräume fallen nicht darunter.
Wie wird eine unbebaute Fläche = Gemeinschaftsfläche mit Spielgeräten bei 25 Eigentümern berechnet?
Bei den Angaben zum Grundstück müssen Sie die volle Fläche angeben. Darunter ist aber auch der Miteigentumsanteil mit 1/25. Bei der Anlage "Grundstück" wird dann die anteilige Grundstücksfläche zur Teilgrundstücksfläche einer Eigentumswohnung bzw. zur Grundfläche eines Einfamilienhauses hinzuaddiert.
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