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Grundsteuer: Entscheidung des Finanzgerichts zu Gunsten der Steuerzahler

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 02.12.2025

Kostenübernahme eines Gutachtens durch das Finanzamt

Das baden-württembergische Grundsteuergesetz sieht vor, dass ein niedrigerer Wertansatz für die Grundsteuer nur durch ein Gutachten nachgewiesen werden kann. Die Kosten für ein Gutachten müssen dabei immer von den Steuerzahlern getragen werden. Das Finanzgericht widersprach diesem Grundsatz und entschied zu Gunsten der Steuerzahler.

In seiner Kostenentscheidung vom 16. Oktober 2025 (PM vom 02.12.2025 des FG Baden-Württemberg) legt der 8. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg dem beklagten Finanzamt die Kosten für ein Verkehrswertgutachten zur Ermittlung eines niedrigeren Grundsteuerwertes auf. In seiner Begründung verweist das Gericht darauf, dass es gegen Art. 3 GG und gegen das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf effektiven Rechtschutz verstoßen würde, wenn dem Steuerzahler in allen Fällen die Kosten für ein Gutachten auferlegt würden. „Dieser Finanzgerichtsbeschluss bestätigt unsere Auffassung, wonach es nicht sein kann, dass Steuerzahler selbst in offenkundigen Fällen – wie etwa bei Grundstücken mit großen Garten- oder Grünflächen mit baurechtlich eingeschränkter Bebaubarkeit – zum Nachweis eines niedrigeren Wertes auf eigene Kosten ein Gutachten in Auftrag geben müssen“, sagt Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. „Es darf nicht vom Geldbeutel abhängen, ob sich jemand sein Recht holen kann“, so Möller weiter.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Finanzverwaltung auf, nun möglichst schnell nachzusteuern. Die Kosten für Verkehrswertgutachten sollten generell durch die Finanzämter übernommen werden, wenn offenkundige Wertabweichungen zu Gunsten des Steuerzahlers vorliegen – und zwar auch rückwirkend. Es darf keine Ungleichbehandlung erfolgen, ob jemand das Gutachten, wie vom Gesetz vorgesehen, bereits dem Finanzamt vorgelegt oder erst im finanzgerichtlichen Verfahren eingebracht hat. „Die Steuerzahler sollten bereits im Einspruchsverfahren eine Kostenübernahme in vergleichbaren Fällen geltend machen können“, so Möller.

Das Finanzgericht deutet ferner an, dass einige Gutachterausschüsse günstigere Gutachten anbieten würden. Das wird von Recherchen des Bundes der Steuerzahler bestätigt, allerdings bestehen auch hier große Unterschiede. Vereinfachte Gutachten werden nicht überall angeboten, die Kosten variieren deutlich. Die Unterschiede führen dazu, dass Bürger je nach Wohnort ganz unterschiedliche Hürden haben, um fehlerhafte Grundsteuerwerte anzugreifen. So reicht die Spannweite der Kosten für ein sogenanntes vereinfachtes Gutachten in Baden-Württemberg von etwa 300 Euro bis 950 Euro je Gutachten. Es sollte daher eine möglichst einheitliche kostengünstige Lösung für ganz Baden-Württemberg geschaffen werden. Noch besser wäre, wenn die Finanzämter die Wertabweichungen von Amts wegen berücksichtigen würden, dies würde ein Gutachten überflüssig machen, fordert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.

 

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