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Grundsteuer: Eigentümer können Ruhen des Verfahrens beantragen
Der Bund der Steuerzahler war erfolgreich: Die Klagen gegen das Bundesmodell der Grundsteuer in Berlin und Rheinland-Pfalz haben nun Aktenzeichen. Mit denen können Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, nun das Ruhen ihres Verfahrens beantragen.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden schon die ersten von beiden Verbänden begleiteten Klagen eingereicht. Jetzt liegen die Aktenzeichen vor: 3 K 3142/23 beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg bzw. 4 K 1205/23 beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Damit können Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, nun das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war not-wendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Ab Januar 2025 sollen die Kommunen die neue Grundsteuer aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge erheben.
BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke halten die neue Bewertung im Bundesmodell aus zahlreichen Gründen für verfas-sungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Im Rahmen der Klagen wird das Rechtsgutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof, das beide Verbände in Auftrag gegeben hatten, zur Begründung eingebracht. Der Verfassungsrechtler war zu dem Ergebnis gekommen: Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig. Vor allem die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich.
Der Bund der Steuerzahler wird in Nordrhein-Westfalen "sehr bald ebenfalls zwei Musterkalgen gegen das in NRW angewandte Bundesmodell der Grundsteuerrefom einreichen" so Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Gemeinsam mit dem Verband Haus&Grund werden die Klagen bei den Finanzgerichten in Düsseldorf und Köln eingereicht. Dass es so lange gedauert hat, liegt schlicht an der Finanzverwaltung: "Die Finanzverwaltung hat sich für erste Einspruchsentscheidungen viel zu lange Zeit gelassen und so den Rechtsweg zu den Finanzgerichten blockiert", kritisiert Steinheuer. Das sei umso ärgerlicher, als dass Steuerzahler wie auch Kommunen schnellstmöglich Rechtssicherheit bräuchten.
Was Eigentümer jetzt tun können:
Mit den Musterklagen soll geprüft werden, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklagen berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen. Interessierte finden hier einen allgemeinen Mustereinspruch. Einen detaillierten Einspruch mit Verweis auf das Gutachten von Professor Dr. Kirchhof können BdSt-Mitglieder unter der E-Mail-Adresse info(at)steuerzahler.de anfordern.
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