"Hamburg Wasser und Staatsanwaltschaft: Grüne Senatoren enthalten Steuerzahlern Informationen vor!“
Steueränderungen 2025 - was sich für Steuerzahler ändert
Grundsteuer: BdSt setzt sich erfolgreich für Steuerzahler ein
Erste gute Nachrichten für Steuerzahler: Der Bund der Steuerzahler konnte inzwischen bereits mehreren Mitgliedern dabei helfen, eine Aussetzung des Grundsteuermessbetrags zu erreichen. Der Verband hatte dazu geraten, Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide einzulegen. Es lohnt sich, gegen fehlerhafte oder unangemessene Bescheide vorzugehen. Besonders in Extremfällen, wie diese Beispiele zeigen:
Dem Bund der Steuerzahler sind inzwischen mehrere Fälle bekannt, in denen unsere Mitglieder mit unserer Mithilfe eine Aussetzung des Grundsteuermessbetrages erreicht haben. In zwei Fällen musste das Finanzgericht ein Machtwort sprechen, nachdem zuvor die Finanzämter die Aussetzungsanträge abgelehnt hatten.
Fall aus Wesel
Ein zufriedenes BdSt-Mitglied schreibt: „Auf Ihren Rat hin habe ich am 02.12.2024 beim Finanzgericht Düsseldorf einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen den Grundsteuermessbetrag gestellt. Mit Schreiben vom 12.12.2024 hat das Finanzamt Wesel einen Messbetrag in Höhe von 477,23 € ausgesetzt. Der Messbetrag im Bescheid betrug 529,15 €.“
"Diese positiven Entwicklungen zeigen: Wer sich wehrt, kann gewinnen", sagt BdSt-Landesgeschäftsführer Hans-Ulrich Liebern. Der Bund der Steuerzahler führt musterprozesse gegen die neue Grundsteuer und steht seinen Mitgliedern zur Seite. Er hilft, sich gegen unberechtigte oder fehlerhafte Steuerforderungen zu wehren. Weitere Fälle befinden sich aktuell noch im Bearbeitungsverfahren – wir bleiben dran!
Der BdSt rät:
Sollte der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert mindestens 40% über dem tatsächlichen Wert Ihres Grundstücks liegen, kann ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (AdV) erfolgversprechend sein. Die Voraussetzung dafür sind:
- dass Sie gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt haben. Dies muss binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen und
- dass Sie den niedrigeren tatsächlichen Wert belegen können.
Hilfreiche Webinare:
Grundsteuer-Webinare eine gute Stunde mit Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern [10.2. + 19.2.2025]. Selbstverständlich alles kostenfrei.
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