Kosten-Explosion bei Mauer in Lüdenscheid
Artikeldienst 01/2026
Grundsteuer: BdSt geht vors Bundesverfassungsgericht
Das Grundsteuer-Bundesmodell kommt vors Verfassungsgericht! Am 10. Dezember 2025 hat der Bundesnanzhof die Klagen wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell abgewiesen. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Der Bund der Steuerzahler wird zusammen mit Haus und Grund Deutschland das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Umstrittene Bewertungsregeln
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bundesmodell vollumfänglich bestätigt und die Klagen abgewiesen. Damit bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bescheide rechtlich vorerst bestehen. Doch die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Deshalb werden wir die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben.
Mehrbelastungen in zahlreichen Städten
BdSt und Haus & Grund verweisen auf erhebliche Mehrbelastungen in zahlreichen Kommunen, obwohl die Reform politisch als aufkommensneutral angekündigt worden war. Zugleich kritisieren sie die starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die gerade Objekte in gefragten Lagen massiv verteuern. Wohnungspolitisch schädlich, politisch kaum vermittelbar, intransparent – so die Bewertung der Verbände.
Einspruch eingelegt?
Wenn Sie bereits einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbetragsbescheid eingelegt und diesen auch begründet haben, ändert sich am Status des Einspruchs nichts. Dies gilt insbesondere, wenn der Einspruch mit der möglichen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes begründet wurde. In diesen Fällen gewährt die Finanzverwaltung in NRW ein Ruhen des Verfahrens. Dies bedeutet, dass der Einspruch bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offen bleibt. Nur in besonderen Fällen, in denen Fehler im Einspruchsverfahren vorgebracht wurden oder in denen die Grundstücksflächen oder die Grundstücksart falsch eingestuft wurden, sollte das Einspruchsverfahren fortgesetzt werden.
Grundsteuerbescheide der Kommune
Die Entscheidung hat auch keinen Einfluss auf die Grundsteuerbescheide Ihrer Kommune, die Sie Anfang dieses Jahres erhalten. Ein Widerspruch ist deshalb nicht nötig. Die Kommune wendet für die Festlegung der Grundsteuer nur die Grundlagenbescheide (Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheid) an. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Gunsten der Eigentümer ausfallen, so muss die Kommune automatisch eine Änderung vornehmen.
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