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Grundsteuer B Hebesätze 2023 in NRW Gemeinden
© BdSt NRW

Grundsteuer B in NRW: Hebesätze, Entwicklung, Reform

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / News für Rentner / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 25.10.2023, Joscha Slowik

Jährlich erfasst der Bund der Steuerzahler NRW die Steuersätze in den Städten und Gemeinden. Besonders im Fokus steht die Grundsteuer B. Diese Steuer, die für  bebaute oder unbebaute Grundstücke erhoben wird, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer direkt wie auch Mieterinnen und Mieter über die Nebenkosten bezahlen. Vor allem mit Blick auf die Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025 ist das Thema aktueller denn je. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die Entwicklung der Grundsteuer B der vergangenen Jahren in NRW und einige Informationen zur Grundsteuer B und der Reform.

                                              BdSt-Grundsteuerkarte 2023 hier downloaden

Grundsteuerreform

Als eine der ältesten direkten Steuern ist die Grundsteuer seit jeher von enormer Bedeutung. Für Städte und Gemeinden ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 erklärte die Bewertung der Grundstücke mit dem Einheitswert für verfassungswidrig. Deshalb musste eine Reform her. Der Bund als zuständiger Gesetzgeber beschloss daher 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz. In diesem wurde den Ländern die  Möglichkeit zugesprochen, bei der Grundsteuerbewertung vom Bundesgesetz abzuweichen und eigene Modelle anzuwenden. Nordrhein-Westfalen gehört zu den acht Bundesländern, die das komplizierte Bundesmodell – auch Scholz-Modell genannt – anwenden. Dabei wird der Grundsteuerwert von mehreren Faktoren bestimmt, die in einem aufwendigen Verfahren berechnet werden.

Andere Bundesländer haben von der neuen Regelung bereits Gebrauch gemacht und nutzen eigene, einfachere Modelle, wie beispielsweise Hessen. Dort wird das so genannte Flächen-Faktor-Modell angewandt. Es ist einfacher zu berechnen, da die Grundstücksfläche als Ausgangspunkt genommen wird, und unterscheidet trotzdem durch den „Lage-Faktor“ teurere und günstigere Lagen. Bayern ist das einzige Bundesland, das nur nach dem wertunabhängigen Flächenmodell geht. Das  heißt, nur die Grundstücks€fläche und die Gebäude€fläche sind bei der Berechnung wichtig. Der Bodenrichtwert (also der durchschnittliche Lagewert) spielt keine Rolle mehr.

Die neuen Regelungen und Modelle werden ab 2025 umgesetzt. Das Verfahren dazu begann mit dem Hauptfeststellungsstichtag am 1. Januar 2022. Ab Juli 2022  hatten Eigentümerinnen und Eigentümer bis Ende Januar 2023 Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben. Bis heute gibt es viele, die keine Erklärung abgegeben  haben und zudem Millionen, die Einspruch gegen die Bescheide eingelegt haben. Der gesamte Reformprozess ist somit noch mit vielen Unsicherheiten behaftet, zumal ein Gutachten im Auftrag von Bund der Steuerzahler und Haus und Grund die verfassungsmäßige Berechnung bei dem Bundesmodell anzweifelt. Die Politik hat versprochen, dass die Neuregelungen „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Das bedeutet, dass das Steueraufkommen in den Kommunen weder niedriger noch höher ausfällt, ergo auch die gesamte Steuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird aber zu individuellen Verschiebungen kommen, so dass eine Person nach der Reform eventuell mehr, die andere aber weniger zahlen muss. Den Kommunen soll nach der Erhebung der neuen Werte der entsprechende Hebesatz, der für die Aufkommensneutralität wichtig ist, mitgeteilt werden.

Der Bund der Steuerzahler verweist stets auf das Stichtagsproblem. Zahlreiche Kommunen haben in den letzten und vor allem in diesem Jahr die Hebesätze erhöht. Dadurch würde bei der aufkommensneutralen Berechnung mit einem Stichtag zum Beispiel 2023 ein deutlich höheres Steueraufkommen herauskommen, als wenn als Stichtag die Hebesätze von 2019 genommen würden. Daher emp•fiehlt der BdSt NRW für die Berechnung höchstens den durchschnittlichen Hebesatz der letzten vier Jahre. Das würde auch den •finanziellen Verzerrungen durch die Coronakrise und den Krieg gegen die Ukraine gerecht werden.
 

Die Grundsteuer B-Entwicklung

Grundsätzlich hat NRW im Vergleich der Flächenländer bundesweit die höchsten Hebesätze fürs Wohnen. Dabei hat sich die Grundsteuerbelastung für die Bürger in den vergangenen Jahren weiter erhöht. Vor fünf Jahren, 2019, lag der Landesdurchschnitt noch bei 546 Prozentpunkten. Bis 2023 kletterte er kontinuierlich nach oben zum aktuellen Schnitt von 577. Auf kommunaler Ebene sind dabei dramatische Sprünge zu erkennen. Die Stadt Meckenheim zum Beispiel erhöhte den Grundsteuer B-Hebesatz von 531 Punkten im Jahr 2019 auf satte 850 Punkte im Jahr 2023. Das gleicht einer über 60-prozentigen Steigerung. Mit einer Steigerung von ca. 50 % vervollständigen Schermbeck und Mettmann das Podium der Negativ-Spitzenreiter bei der Grundsteuererhöhung im 5-Jahres-Vergleich. In der Summe haben 170 Städte und Gemeinden die Hebesätze zwischen 2019 und 2023 erhöht – um durchschnittlich 14,7 %. Auf der anderen Seite lässt sich bei 25 Städten und Gemeinden eine Hebesatzsenkung feststellen. Hier beträgt der Durchschnitt der Senkung rund 6,6 %. Die restlichen 201 NRW-Kommunen haben nicht an der Steuerstellschraube gedreht.
 

Städte und Gemeinden Vergleich zum Vorjahr

Im Vergleich zu 2022 haben in diesem Jahr viele Kommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B erhöht. Bei lediglich fünf Kommunen (Verl, Horstmar, Troisdorf, Meschede, Duisburg) ist ein Rückgang des Grundsteuer B-Hebesatzes zu verzeichnen, während auf der anderen Seite ein Anstieg bei 109 Kommunen zu erkennen ist. Die beiden Spitzenreiter bei der Anhebung des Hebesatzes sind Schermbeck mit einer Erhöhung um 255 auf 750 Punkte und Meckenheim um 279 auf 850 Punkte. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von knapp über bzw. unter 50 % des vorherigen Hebesatzes. Als Spitzenreiter bei der Senkung kommt Verl auf 20 Punkte (von 190 auf 170) bzw. eine Senkung von etwas über 10 %. An der Spitze der absoluten Hebesätze stehen im Jahr 2023 Gladbeck und Hürtgenwald mit jeweils 950 Prozentpunkten, gefolgt von Bönen (940) und Inden (930). Den niedrigsten Hebesatz hat Verl mit 170 Punkten, gefolgt von Monheim (250) und Harsewinkel (260).  Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat wie im Vorjahr einen Satz von 440 Punkten. Die größte Stadt in NRW, Köln, hat ihren Hebesatz ebenfalls nicht verändert. Dieser liegt bei 515 Punkten. Der Mittelwert der Grundsteuer B-Hebesätze liegt im Jahr 2023 somit bei 577 Prozentpunkten. Der Median wiederum bei 540, sprich: Die Hälfte  aller Städte und Gemeinden liegt über, die andere unter diesem Wert.
 

Kreisvergleich NRW zum Vorjahr

Spannend ist der Blick auf die Entwicklung der durchschnittlichen Hebesätze der Kommunen in den Kreisen in Nordrhein-Westfalen. Bis auf zwei Ausnahmen haben sich die Durchschnitte in allen NRW-Kreisen (inkl. des Durchschnitts der kreisfreien Städte) erhöht. Im Kreis Unna hat keine Kommune an den Hebesätzen etwas zum  Vorjahr verändert. Im Hochsauerlandkreis ist sogar ein Rückgang zu verzeichnen. Nichtsdestotrotz ist die Richtung erkennbar: nach oben. 29 von 31 Landkreisen in NRW weisen einen durchschnittlich höheren Hebesatz aus als im Jahr zuvor.
 

BdSt-Fazit

Über die vergangenen Jahre konnten in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen teils erhebliche Steuererhöhungen beobachtet werden. Der Bund der Steuerzahler NRW blickt mit Sorge auf diese Entwicklung. Die Steuerpolitik sollte nicht an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie dem örtlichen Gewerbe vorbeigedacht werden. Gerade in den aktuellen Zeiten, die von einer extrem hohen In€flation, teuren Energiepreisen und zunehmender Unsicherheit geprägt ist, müssen auch die Städte und Gemeinden ihren Teil zur Entlastung der Menschen beitragen. Hinzu kommen die Probleme der anstehenden Grundsteuerreform. Zusammen mit Haus und Grund wird der Bund der Steuerzahler verschiedene Musterprozesse gegen das "Bundesmodell" führen. Der BdSt wird sich weiterhin für eine gerechte Grundsteuerreform und die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einsetzen.

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