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Grundsteuer-Abgabeschluss: Nordrhein-Westfälische Finanzämter ziehen Bilanz
Mit Ablauf der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am 31.01.2023 waren in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern rund 70 Prozent der abzugebenden Erklärungen eingegangen. Davon seien über 90 Prozent digital abgegeben worden, so Oberfinanzpräsident Werner Brommund. Die Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, würden nun mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe aufgefordert.
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, würden die nordrhein-westfälischen Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen, so das Finanzministerium des Landes. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe dennoch bestehen. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
"Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, kann dies weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER erledigen", erklärt der Oberfinanzpräsident. Auch die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform der Finanzverwaltung "www.grundsteuer.nrw.de" stünden weiterhin zur Verfügung.
Eigentümer, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten laut Finanzministerium vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Finanzämter bearbeiteten die Erklärungen grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs im Finanzamt.
"Was vielen nicht bewusst ist: Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer", betont Brommund. "Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer." Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht seien ab 01.01.2025 zu leisten.
Für individuelle Fragen zur Grundsteuer bleibe die von den Finanzämtern eingerichtete Grundsteuer-Hotline auch nach Ablauf der Abgabefrist montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 01.02.2023