
Grundsteuer 2025 in Berlin
Das Versprechen der Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer scheint 2025 in Berlin eingehalten zu sein. Die Einnahmen sind sogar geringfügig gesunken.
Mit der Einführung der neuen Grundsteuer haben viele Berliner um den Jahreswechsel neue Grundsteuerbescheide erhalten. Zahlreiche Mitglieder haben sich an den Bund der Steuerzahler gewandt und über teils massive Steigerungen berichtet. Es gibt aber auch Gewinner der Grundsteuerreform, die ab 2025 weniger Grundsteuer bezahlen.
Zahlungstermin für die neue Grundsteuer war der 15. Februar 2025. Interessant war nun, ob die von der Politik versprochene Aufkommensneutralität verwirklich worden ist. Der Bund der Steuerzahler hat sich die aktuellen Zahlen der Senatsverwaltung für Finanzen zum Grundsteueraufkommen angesehen.
Ergebnis: Die Einnahmen aus der Grundsteuer beliefen sich im Februar 2024 auf 175,017 Millionen Euro und sind im Februar 2025 im Vergleich dazu um 1,18 Prozent auf 172,945 Millionen Euro gesunken. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, dazu: „Das Versprechen der Aufkommensneutralität scheint damit eingehalten zu sein. Das heißt aber nicht, dass bei jedem Eigentümer die Grundsteuer gerecht ist.“
Ihr Ansprechpartner zur Grundsteuer beim BdSt-Berlin:
Dipl.-Volkswirt Alexander Kraus
030-79010714
Beispiele für die Entwicklung der Grundsteuer:
Dem Bund der Steuerzahler zeigt sich für Berlin ein uneinheitliches Bild. Einfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen im Westen scheinen tendenziell teurer zu werden, Eigentumswohnungen im Osten und Mietwohngrundstücke eher günstiger, aber auch nicht überall.
Mietwohngrundstück in Zehlendorf, Baujahr 1977, 7 Wohneinheiten und 2 Tiefgaragenstellplätze, 476 m², Wohnfläche. Grundsteuer alt: 2.751 Euro, neu: 1.167 Euro (-58 %)
Eigentumswohnung in Charlottenburg, Baujahr 1959, 55 m² Wohn- und Nutzfläche. Grundsteuer alt: 211 Euro, neu: 387 Euro (+83 %)
Eigentumswohnung in Charlottenburg, Baujahr 1959, 46 m² Wohn- und Nutzfläche. Grundsteuer alt: 210 Euro, neu: 317 Euro (+51 %)
Einfamilienhaus in Steglitz, Baujahr vor 1949, 173 m² Wohn- und Nutzfläche. Grundsteuer alt: 604 Euro, neu: 1.037 Euro (+72 %)
Eigentumswohnung in Niederschönhausen, Baujahr vor 1949, 88 m² Wohn- und Nutzfläche. Grundsteuer alt: 236 Euro, neu: 193 Euro (-18 %)
Unbebautes Grundstück in Zehlendorf, 935 m², Grundsteuer alt: 523 Euro, neu: 5.339 Euro (+921 %)
Unbebautes Grundstück in Köpenick, 861 m², Grundsteuer alt: 37 Euro, neu: 2.731 Euro (+7.281 %)
Eigentumswohnung in Charlottenburg, 84 m² Wohn- und Nutzfläche, Grundsteuer alt: 159 Euro, neu: 481 Euro (+203 %)
Gemischt genutztes Grundstück in Zehlendorf, mehrere Teilflächen, teilweise Denkmalschutz, insg. 3.526 m², alt: 2.116 Euro, neu 9.058 Euro (+328 %)
Bund der Steuerzahler klagt gegen die neue Grundsteuer
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Mittlerweile wurden die ersten von uns begleiteten Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht. Weitere Informationen finden Sie auf steuerzahler.de/Grundsteuer
Wie errechnet sich die neue Grundsteuer?
Die zu zahlende Grundsteuer ist in dem dreistufigen Besteuerungsverfahren für die Grundsteuer das Produkt aus Grundsteuerwert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuerbetrag
Beispiel für ein Wohngrundstück mit Messzahl 0,31 ‰:
Grundsteuerwert x 0,31 ‰ x 470 % = Grundsteuerbetrag
Grundsteuerwert x 0,00031 x 4,7 = Grundsteuerbetrag
Info-Service zum Thema Grundsteuer
Nr. 09 - Grundsteuer - Wichtiges zum Einspruch zum Grundsteuerwert
Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten Eigentümer in Deutschland bereits die ersten Bescheide. Doch die Unsicherheit ist weiterhin groß. Der Bescheid...
Nr. 13 - Grundsteuer Änderungserklärung
Es ist amtlich: Die elektronische Übermittlung einer neuen Feststellungserklärung als Änderungsanzeige ist der mit den Finanzverwaltungen abgestimmte...
Nr. 17 - Grundsteuer - was verändert sich für Eigentümer?
Die Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 auf der Grundlage von neuen Bemessungsgrundlagen erhoben. Diese werden in Rahmen der Hauptfeststellung auf den...
Nr. 26 - Grundsteuer: Aktueller Stand zur Grundsteuer und zum Musterverfahren
Die Grundsteuer begleitet uns nach wie vor, da noch längst nicht alle Bescheide zu den Steuererklärungen verschickt sind. Noch schlechter sieht es bei...
Pressenennung:
Berliner Kurier, 4. Januar 2025
... Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler unterstützen derzeit mehrere Eigentümer, die sich gegen die Neu-Bewertung ihrer Grundstücke wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die ersten dieser Klagen wurden bei den Finanzgerichten eingereicht. ... Alexander Kraus, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, fordert den Berliner Senat auf, kurzfristig Lösungen für die missratene Grundsteuerreform auf den Weg zu bringen: „Es wäre fatal abzuwarten, bis das Bundesverfassungsgericht irgendwann entscheidet. Denn die Mehrbelastungen bei der Grundsteuer werden im Jahr 2026 pünktlich zu den Abgeordnetenhauswahlen über die Betriebskostenabrechnungen auch bei den Mietern ankommen! Die Berliner Landespolitik muss jetzt schnell von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen!“ ... Kraus zufolge sind in den letzten Wochen beim Bund der Steuerzahler zahlreiche Beschwerden zur Grundsteuer eingegangen, die teilweise extreme Mehrbelastungen ab 2025 aufzeigten. „Ich habe so meine Zweifel, dass in Berlin mit der Grundsteuerreform die vom Bundesverfassungsgericht geforderte relations- und realitätsgerechte Neubewertung des Grundbesitzes wirklich gewährleistet ist“, sagt er. Einige krasse Beispiele hat der Steuerzahlerbund aufgelistet, die Zahlungen steigen hier um das bis zu 72-Fache! ...
https://www.berliner-kurier.de/berlin/grundsteuer-wahnsinn-steigerung-um-das-bis-zu-72-fache-klagewelle-rollt-li.2286603
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