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Grundsicherung für Arbeitssuchende: Sanktionen werden ausgesetzt

18.03.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/7080

Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen befristet ausgesetzt werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Jobcenter dürfen damit bis Ende 2022 bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen keine Sanktionen mehr erlassen.

Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines so genannten Bürgergeldes vor. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung sollen die Sanktionen bei Pflichtverletzungen nun bis zum 31.12.2022 ausgesetzt werden.

Durch die Aussetzung der Sanktionsvorschriften können im Zeitraum des Moratoriums keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängt werden. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Rechtsfolgen in Form von Leistungsminderungen nach sich ziehen.

Das so genannte Bürgergeld soll ab dem Jahr 2023 die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße dagegen neu regeln. Wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie sollen in die Konzeption des Bürgergeldes einfließen. Doch auch mit dem Bürgergeld sollen in einer Teilhabevereinbarung – bisher Eingliederungsvereinbarung – Mitwirkungspflichten vereinbart werden. Daran hält die Bundesregierung fest.

Laut Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung diese Pflichten spätestens bis Ende 2022 gesetzlich neu ordnen. Sie setzt damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2019 um, nach dem die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende neu zu regeln sind.

In seinem Urteil vom 05.11.2019 hatte das BVerfG klargestellt, dass Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, Mitwirkungspflichten haben. Jedoch seien nicht alle Sanktionsregelungen verhältnismäßig, mit denen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Pflichtverletzungen reagiert werden kann. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hatte das BVerfG Übergangsregelungen angeordnet. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Sanktionsregelungen zeitweise komplett ausgesetzt.

Bundesregierung, PM vom 16.03.2022

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