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Großer Ärger bei Gebühren für Anwohnerparkausweise
Seit Februar 2022 dürfen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die Höhe ihrer Gebühren für Anwohner-Parkausweise selbst festlegen. Viele planen eine exorbitante Erhöhung, einige wollten eine Staffelung einführen. Ganz so einfach ist das nicht.
Zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro durfte viele Jahre lang in allen Städten und Gemeinden die Erstellung eines Anwohnerparkausweises kosten – bundesweit. Doch die Gebührenhoheit wurde 2020 an die Länder abgeben, die sie auf die Kommunen übertragen konnten. Seit in Nordrhein-Westfalen nun die Städte und Gemeinden selbst bestimmen dürfen, sind deren Fantasien keine Grenzen gesetzt. In diversen Lokalmedien liest man von horrenden Steigerungsplänen. So wollte die Stadt Köln die Jahresgebühr gestaffelt auf 330 bis 390 Euro anheben. Je länger das Auto ist, desto teuer sollte es werden. Rabatte waren für Menschen mit Schwerbehinderung geplant und für Inhaber des so genannten KölnPasses. In Düsseldorf wollte der Stadtrat die Gebühren je nach Parkzone auf jährlich 240, 300 oder 360 Euro anheben. Inhaber des Düsselpasses und Personen mit Anspruch auf Wohngeld sollten einen Rabatt von in Höhe von 75 % bekommen. Wer den Ausweis online beantragt, sollte weiterhin eine Ermäßigung in Höhe von fünf Euro erhalten.
Wegweisendes Urteil
Am 13. Juni 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau für unwirksam erklärt. Damit hat das Gericht auch den Städten Köln, Düsseldorf und vielen anderen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Freiburg erhob seit dem 1. April 2022 Gebühren nach einem Stufentarif. Die betrugen nach Länge des Fahrzeuges gestaffelt bis zu 480 Euro. Personen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, Fahrzeughalter mit einem Grad der Behinderung oder Inhaber bestimmter Parkausweise brauchten nur eine ermäßigte Gebühr zu bezahlen, manchen wurde sie ganz erlassen.
Bei dem wegweisenden Urteil wurde unter anderem herausgestellt, dass der Stufentarif gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße. Außerdem fehle es dafür an einer Rechtsgrundlage, ebenso für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen. Der Wehmutstropfen: Eine "Regelgebühr" in Höhe von 360 Euro hat das Gericht nicht beanstandet. Nun heißt es für viele Städte und Gemeinden auch in NRW „umdenken“. Düsseldorf rudert nach Medienberichten bereits zurück und möchte eine sozial verträgliche Gebühr.
BdSt fordert Parkraum-Konzepte
Der BdSt NRW fordert zunächst kommunale bzw. regionale Parkraumkonzepte, die die Nachfrage und das tatsächliche Angebot an Parkplätzen berücksichtigen. Extreme Preissteigerungen wie in Köln oder Düsseldorf vorgesehen lehnen wir entschieden ab. Preise für Anwohnerparkausweise können zwar angemessen sein, allerdings sollten Verwaltungen die Ausweise bürokratie- und kostenarm bereitstellen, beispielsweise durch digitale Angebote.
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