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Gewerbliche Infizierung von Vermietungseinkünften beim Betreiben von Photovoltaikanlagen

Stellungnahmen & Eingaben / Immobilienbesitzer 21.07.2009

Nach der Auffassung der OFD Frankfurt/Main (Verfügung vom 04.09.2008 – S 2241 A – 110 – St 213) kommt es bei Mitunternehmerschaften beim Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach zur gewerblichen Infizierung der Einkünfte aus der Vermietung des Gebäudes sofern die Umsätze aus der Photovoltaikanlage im Verhältnis zu den Gesamtumsätzen nicht nur geringfügig sind.
Vor dem Hintergrund, dass die Nutzung regenerativer Energien ausgebaut werden soll, erfragt der BdSt, ob das BMF die Auffassung der OFD Frankfurt/Main hinsichtlich der gewerblichen Infizierung von Vermietungseinkünften beim Betreiben einer Photovoltaikanlage teilt oder ob aus dessen Sicht eine andere Auffassung den angestrebten Zielen förderlicher wäre.

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