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Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach Steueroasen-Abwehrgesetz: Online-Formular erst ab September 2023 verfügbar
Das Online-Formular zur Übermittlung der Aufzeichnungen nach § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird voraussichtlich ab September 2023 zur Verfügung stehen. Dies teilt das BZSt mit.
Um die Abläufe zu erleichtern, bittet das Amt darum, die Veröffentlichung abzuwarten. Rückfragen könnten an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 03.07.2023