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Gesetz zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen

Stellungnahmen & Eingaben / Familie 02.03.2017

Aktuell wird das Kindergeld in voller Höhe gezahlt, auch wenn das Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt. In den Medien hat das Thema große Aufmerksamkeit erhalten, weil das Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger angesprochen wurde. Denn die Lebenshaltungskosten sind in vielen EU-Staaten, im Vergleich zur Höhe des deutschen Kindergeldes, deutlich niedriger. Ziel des Referentenentwurfs ist, die Kindergeldhöhe an die Lebensverhältnisse vor Ort anzupassen. Der Bund der Steuerzahler hält dies für sachgerecht. Nachbesserungsbedarf besteht aus unserer Sicht hingegen bei der geplanten Fristverkürzung der Kindergeldzahlung. Künftig soll das Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend gezahlt werden. Dafür bedarf es aus unserer Sicht einer tragfähigen Begründung, weil im Steuerrecht grundsätzlich eine Verjährungsfrist von vier Jahren gilt.

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