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+++ Geschlossene Sportstätten und Vereine: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale darf weiter gezahlt werden +++

Service GmbH / Corona 14.04.2020

In der Corona-Krise ruhen derzeit die Sportstätten. Viele Übungsleiter können ihre Tätigkeiten im Moment nicht mehr ausüben. Auch vielen ehrenamtlichen Helfern ist es nicht möglich, ihre Dienste wie gewohnt zu verrichten, weil zum Beispiel Veranstaltungen ausfallen. Dennoch dürfen ihre Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschalen weiterhin gezahlt werden - obwohl also die Helfer ihre Arbeit nicht mehr verrichten bzw. die üblichen Dienste nicht anbieten können. Dies keinen Einfluss auf die Gemeinnützigkeit. Die Zahlungen bleiben dann auch weiterhin steuerlich begünstigt.

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