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Gerechtigkeit für die Steuerzahler
Urteile gegen Prominente, die für Verschwendung mitverantwortlich waren
Nicht immer kommen Verantwortliche in Fällen von Steuergeldverschwendung ungeschoren davon. Der jahrelangen Forderung des Bundes der Steuerzahler nach mehr Bestrafung haben drei aktuelle Verfahren Rechnung getragen: Gerichte haben in diesem Jahr die ehemalige Oberbürgermeisterin sowie den ehemaligen Stadtdirektor der Stadt Bonn zu einer hohen Geldstrafe und den ehemaligen Finanzminister aus Rheinland-Pfalz sogar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied im September 2020, dass die Stadt Bonn von ihrer ehemaligen Oberbürgermeisterin sowie dem ehemaligen Stadtdirektor Schadensersatz in Höhe von jeweils einer Million Euro erhält. Vorgeworfen werden den beiden früheren Spitzenkräften grob fahrlässige Verletzungen beamtenrechtlicher Dienstpflichten beim Bau des World Conference Centers Bonn (WCCB). Ein Finanzinvestor aus Fernost hatte der Stadt Bonn das Blaue vom Himmel versprochen. Die Errichtung eines Tagungszentrums, des WCCB, wurde in seine scheinbar routinierten und finanzstarken Hände gelegt. Später stellte sich heraus, dass er ein Betrüger war.
Im Laufe des Projekts kam es zu Baukostenexplosionen, Unternehmenspleiten, abenteuerlichen Geldtransfers und vielen Ungereimtheiten. Ende 2009 wurden die Bauarbeiten eingestellt, und drei Jahre später entschloss sich die Bundesstadt Bonn, dass WCCB in eigener Trägerschaft zu errichten. Seit Juni 2015 ist das WCCB in Betrieb. Der Schaden für die Stadt wird mit 250 Millionen Euro angegeben.
Das Gericht stellte fest, dass der ehemalige Stadtdirektor und die ehemalige Oberbürgermeisterin 2005 die Bonität des damaligen Investors für das WCCB nicht ausreichend geprüft hatten. Zudem hatten sie Nebenabreden bzw. Zusatzvereinbarungen zu Nebenabreden unterschrieben, die für die Stadt Bonn wirtschaftlich einer Bürgschaft gleichkamen. In einem Fall war der Rat nicht und im zweiten Fall nicht ausreichend unterrichtet worden.
Nicht alle Personen werden zur Rechenschaft gezogen, die für solche gewaltigen Schäden eine Mitverantwortung tragen. Im Juli 2018 hatte der Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, Klagen gegen vier ehemalige Führungskräfte und einen weiteren Mitarbeiter einreichen zu lassen. Hiervon wurden drei Klagen im arbeitsgerichtlichen Verfahren abgewiesen. Da es sich bei der damaligen Oberbürgermeisterin und dem ehemaligen Stadtdirektor um kommunale Wahlbeamte handelte, hatte das Verwaltungsgericht Köln über den geltend gemachten Anspruch in Höhe von jeweils einer Million Euro zu entscheiden und gab den Klagen statt. Doch vermutlich ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In beiden Verfahren ist die Berufung zugelassen.
Zu Jahresanfang hat das Landgericht Koblenz den ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzminister wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil gegen den Ex-Minister ist im September 2020 rechtskräftig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision als unbegründet ablehnte. Damit droht dem ehemaligen Minister nun auch der Verlust seiner Pension von monatlich gut 6.700 Euro.
Im Prozess ging es um verschiedene Vorgänge im Nürburgring-Skandal. Im Jahr 2009 scheiterte die Privatfinanzierung von touristischer Infrastruktur an der Rennstrecke in der Eifel. Der Verurteilung liege zugrunde, dass der damalige Finanzminister in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Nürburgring GmbH im Jahr 2009 insgesamt 475.000 Euro veruntreute und im Juni 2010 vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Zeuge falsche Tatsachen bekundete, so der Bundesgerichtshof.
Die Kollegen des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz begrüßten das Urteil. Aus Sicht der Steuerzahler sei es nur gerecht, dass der ehemalige Finanzminister endlich zur Rechenschaft gezogen wird – auch wenn politisch betrachtet weit mehr Personen für die gewaltigen finanziellen Schäden verantwortlich seien.