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Geplante Modernisierung der Außenprüfung: DStV übt Kritik

03.08.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/11278

Der BMF-Referentenentwurf zur Beschleunigung der Betriebsprüfung liegt vor. Die Pläne sehen massive Verschärfungen bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen vor. Im Gegenzug könnten Steuerpflichtige unter Umständen etwa von sog. Teilabschlussbescheiden profitieren. Jedoch ist hier noch vieles unklar. In seiner Stellungnahme fordert der DStV Nachbesserungen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und deren Berater.

Der Referentenentwurf u. a. zur Reform der Außenprüfung liegt auf dem Tisch. Nach dem Lesen setzt die große Ernüchterung ein. Kurz zusammengefasst: Steuerpflichtige sollen stärker in die Pflicht genommen und die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbefolgen deutlich ausgeweitet werden. Da sind Neuerungen, wie dass die Ablaufhemmung künftig fünf Jahre nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ablaufen soll oder dass Abschlussbesprechungen online geführt werden können, ein schwacher Trost. In seiner Stellungnahme S 11/2022 erläutert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seine Kritik und unterbreitet dringend benötigte Verbesserungsvorschläge.

Neues Instrument: Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Sehr beunruhigend mutet die Einführung eines sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangens an. Dieses soll Druckmittel gegenüber Steuerpflichtigen sein, damit diese ihren Mitwirkungspflichten im Rahmen der Außenprüfung nachkommen. Die Ausgestaltung widerspricht jedoch nach Auffassung des DStV dem Rechtsstaatsgebot. So sollen Steuerpflichtige willkürlich und ohne Begründung zu dieser besonderen Form der Mitwirkung verpflichtet werden können. Dies erscheint angesichts der geplanten Konsequenzen unangemessen.

Kommen sie dem innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Monatsfrist nicht oder nicht vollständig nach, drohen empfindliche Strafen. Diese umfassen automatische Verzögerungsgelder, ggf. weitere Straf-Zuschläge sowie eine verlängerte Ablaufhemmung, mindestens um ein Jahr. Diesen Plan lehnt der DStV entschieden ab – bürdet er den Steuerpflichtigen zusätzliche Belastungen und Rechtsunsicherheiten und den kleinen und mittleren Kanzleien weitere Haftungsrisiken auf.

Abgestimmte Rahmenbedingungen mit der Finanzbehörde

Steuerpflichtigen bleibt nur ein Ausweg, um dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen zu entkommen. Die Finanzverwaltung kann nach dem Entwurf mit ihm sog. Rahmenbedingungen für die Prüfung festlegen. Dahinter steht wohl der Wunsch nach einem kooperativen Prüfverfahren.

Was genau hier gemeint ist, bleibt jedoch auch beim Lesen der Begründung des Entwurfs sehr nebulös. Der DStV fürchtet, dass solche Rahmenbedingungen an bestimmte Voraussetzungen wie ein implementiertes Tax-Compliant-Management-System geknüpft werden könnten. Damit könnten gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) das qualifizierte Mitwirkungsverlangen vielfach nicht abwenden. Etliche KMU verfügen beispielsweise nicht über die notwendigen Ressourcen für solche Kontrollsysteme. Das heißt jedoch keineswegs, dass sie weniger „compliant“ sind als andere. Der DStV fordert Aufklärung im weiteren Gesetzgebungsverfahren, was unter den sog. Rahmenbedingungen zu verstehen ist.

Teilabschlussbescheide – Top oder Flop?

Steuerpflichtige sollen künftig den Erlass von Teilabschlussbescheiden für im Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen beantragen können. Aber auch hier tauchen Fragen auf. Beispielsweise, welche konkreten Sachverhalte hier erfasst werden könnten? Von der Konkretisierung der Voraussetzungen ist es abhängig, ob das neue Instrument positiv zu werten ist. Entscheidend wäre, dass die breite Masse der Steuerpflichtigen von dem Instrument profitieren kann – insbesondere auch KMU.

DStV, Mitteilung vom 01.08.2022

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