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Zwischen 170 und 685 Euro liegt die Spanne der Müllgebühren bei 14-täglicher Leerung in NRW 2024.
© BdSt NRW/AdobeStock Animaflora PicsStock

Gebührenvergleich 2024 für Abfall in NRW

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 16.08.2024, BdSt NRW

Der Bund der Steuerzahler gibt jährlich einen Vergleich der Müll- und Abwassergebühren in NRW heraus. Am 16. August hat Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW, die aktuellen Zahlen für das Jahr 2024 und die Forderungen des BdSt auf der Landespressekonferenz in Düsseldorf vorgestellt:

Abfallgebühren:

Die Abfallentsorgung ist in diesem Jahr teurer geworden. Bei einer 14-täglichen bzw. vierwöchentlichen Leerung der Restmülltonne zahlt der BdSt-Musterhaushalt rund 3 % mehr, bei der wöchentlichen Leerung beträgt das Plus rund 7 %. Im Landesdurchschnitt zahlt der Musterhaushalt am meisten, der seine 120-l-Restmülltonne wöchentlich leeren lässt: rund 425 Euro jährlich. Die 14-tägliche Abfuhr der 120-l-Restmülltonne kostet im Schnitt 299 Euro im Jahr, die vierwöchentliche 237 Euro. Nach wie vor fordert der BdSt NRW die Städte Köln, Düsseldorf, Essen, Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Wuppertal und Langenfeld auf, auf den Standard der wöchentlichen Abfuhr der Restmülltonnen zu verzichten und einen 14-täglichen Turnus gleichwertig anzubieten. Auch die Stadt Münster sollte die wöchentliche Abfuhr ihrer Biotonne auf den 14-täglichen Abfuhrturnus umstellen.

Auffallend in diesem Jahr sind die hohen Anstiege der Abfallgebühren für den BdSt-Musterhaushalt in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Olpe: Finnentrop +31 %, Lennestadt +38 % , Kirchhundem +32 %, Attendorn +23 %, Wenden +39 % und Olpe +28 %. Die Stadt Olpe teilte uns mit, dass die Erhöhung der Abfallgebühren vor allem auf die beiden Kostenpositionen Sammlung und Transport der Abfälle sowie Entsorgungs-/Deponiekosten des Kreises Olpe zurückgeht. Der zuständige Zweckverband Abfallwirtschaft im Kreis Olpe (ZAKO) hat die Sammlung und den Transport der Abfälle kreisweit mit Vergabe zum 1. Januar 2024 europaweit ausgeschrieben. Die erhöhten Kosten sind Resultat dieser Ausschreibung. Neben allgemeinen Preissteigerungen schlagen sich speziell die Energie- und Personalkosten sowie erhöhte Kosten der Fahrzeugbeschaffung im Ausschreibungsergebnis nieder. Die Gemeinde Wenden, ebenfalls Mitglied im Zweckverband, verweist auf die hohen Investitionen im Deponiebereich. Bei der Zentraldeponie und den Altdeponien im Kreis werden hohe bauliche Unterhaltungsmaßnahmen bei der Sickerwasserentsorgung fällig. Aus den anderen Kommunen im Kreis Olpe erreichten uns ähnliche Begründungen für den Anstieg der Abfallgebühren. Der Kreis Olpe ist kein Einzelfall und zeigt anschaulich, dass eine interkommunale Zusammenarbeit allein – vor allem in Form eines Zweckverbandes – nicht vor drastischen Abfallgebührenerhöhungen schützt.

Auffallend sind in diesem Jahr auch die Anstiege der Abfallgebühren für den BdSt-Musterhaushalt in einigen Kommunen im Kreis Steinfurt. Zum Beispiel in Altenberge +16 %, Lengerich +12 %, Lotte +11  %, Emsdetten +10 %, Steinfurt +13 %, Nordwalde +22 %, Laer +15 %, Neuenkirchen +30 %, Metelen +19 %. Die Ursachen sind vielfältig. So teilte uns die Gemeinde Laer mit, dass der Gebührenanstieg durch deutliche Kostensteigerungen im Bereich Verwertung der Abfälle durch den Kreis Steinfurt begründet ist. Im Detail wurden Preissteigerungen bei der thermischen Verwertung im Bereich des Bioabfalls, Erhöhung der Mautkosten und CO2-Abgabe sowie die Erhöhung der Personalkosten aufgrund von Tarifabschlüssen genannt.

Deutlich gestiegen sind die Abfallgebühren für den BdSt-Musterhaushalt auch in den Gemeinden Raesfeld und Südlohn (beide je +26 %). Auch sie führen an, dass im Wesentlichen die gestiegenen Gebühren des Kreises Borken für die Entsorgung der Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll verantwortlich sind.

Positiv fällt die Gemeinde Kerken auf. Dort ging die Abfallgebührenbelastung für den BdSt-Musterhaushalt um 23 % zurück. Der Grund war, dass Gebührenüberdeckungen aus den Jahren 2021 und 2022 in die Abfallgebührenkalkulation 2024 eingestellt werden konnten. Solche Sondereffekte spielten auch in Würselen eine Rolle. Dort zahlt der BdSt-Musterhaushalt 8 % weniger als im vergangenen Jahr.

Folgende Faktoren sind für die Höhe der Abfallgebühren ausschlaggebend:

  • Verbrennungsentgelt
  • Unternehmervergütung für das Sammeln und Transportieren des Hausmülls
  • Auflösen von Gebührenausgleichsrücklagen
  • allgemeine volkswirtschaftliche Indikatoren (Inflationsrate, gestiegene Energiekosten, Personalkosten, Erlösmöglichkeiten auf den Wertstoffmärkten, z.B. für Altpapier).

BdSt-Forderungen zu den Abfallgebühren

  • Die verpflichtende wöchentliche Leerung der Restmüll- und der Biotonnen als Standard ist nicht mehr zeitgemäß und sollte abgeschafft werden. Die Verbraucher sollten die Größe ihrer Abfallgefäße und deren Abfuhrrhythmus selbst auswählen dürfen.
     
  • Um den Verbrauchern echte Wahlmöglichkeiten zu ermöglichen, ist es auch wichtig, dass ein sog. Mindestrestmüllvolumen nicht zu hoch angesetzt wird. Das Mindestrestmüllvolumen besagt, welches Tonnenvolumen ein Haushalt pro Person und Woche mindestens „buchen“ muss. Die Höhe legt jede Kommune in eigener Verantwortung fest. Der BdSt NRW begrüßt, dass nach seiner seit einigen Jahren geäußerten Kritik in diesem Punkt eine positive Entwicklung festgestellt werden kann: Viele Kommunen haben im Laufe der letzten Jahre ihre Vorgaben beim Mindestrestmüllvolumen reduziert und ihren Bürgern so Einsparungen durch abfallsparendes Verhalten ermöglicht.
     
  • Nicht nur das Beispiel der Gemeinde Havixbeck aus dem Kreis Coesfeld zeigt, dass die so genannten Unternehmerkosten für das Einsammeln und den Transport des Hausmülles sowie die Entsorgungs- und Verwertungskosten des Kreises über 90 % der ansatzfähigen Kosten ausmachen, die letztlich in den Abfallgebührensatz hineinkalkuliert werden. Solche externen Kosten, die für die Gemeinden nicht oder nur schwer zu beeinflussen sind, sollten den Gesetzgeber in NRW veranlassen, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zu beraten, ob es nicht besser wäre, die häusliche Abfallentsorgung ganz auf die Kreise zu übertragen, die dann u.a. kreisweit einheitlich die Abfallgebühren kalkulieren und festsetzen. Als Beispiel für diese erfolgreiche Art der kommunalen Zusammenarbeit in NRW könnte der Kreis Höxter dienen. Der Kreis beschließt schon heute für seine kreisangehörigen Kommunen – mit Ausnahme der Stadt Beverungen – die Abfallentsorgungssatzung und die Abfallgebührensatzung und fährt gut damit. Die Abfallgebühren im Kreis Höxter liegen schon seit Jahren unter dem Landesdurchschnitt. Auch in den Bundesländern Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg, die aufgrund ihrer Größe am ehesten mit NRW vergleichbar sind, ist diese Art der Zusammenarbeit in der häuslichen Abfallentsorgung gang und gäbe.

Grundlage des Vergleichs ist der BdSt-Musterhaushalt: 4 Personen, die eine 120-l-Restmülltonne und eine 120-l-Biotonne, die 14-täglich geleert wird, vorhalten. Unterschieden wird beim Abfuhrrhythmus der Restmülltonne zwischen wöchentlicher, 14-täglicher und vierwöchentlicher Leerung.

Zum Download:

Kontakt zum Fachreferenten:
Harald Schledorn
Tel. 0211 99 175-34

Kontakt zur Pressestelle:
presse(at)steuerzahler-nrw.de
Tel. 0211 99 175-26

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