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Gebührenvergleich 2023 für Abfall in NRW

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 10.08.2023, BdSt

Der Bund der Steuerzahler gibt jährlich einen Vergleich der Abfallgebühren in NRW heraus. Am 10. August 2023 hat Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW, die aktuellen Zahlen und die Forderungen des BdSt auf der Landespressekonferenz in Düsseldorf vorgestellt:

Die Abfallgebühren sind in diesem Jahr für Privathaushalte mit 3-6 % je nach Abfuhrrhythmus ähnlich der Inflationsrate gestiegen. Unverändert auffallend, aber leicht erklärbar, ist, dass der Abfuhrrhythmus der Restmülltonnen einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühren hat. Im Landesdurchschnitt zahlt der Musterhaushalt am meisten, der seine 120-Liter-Restmülltonne wöchentlich leeren lassen muss: rund 396 Euro jährlich. Die 14-tägliche Abfuhr kostet im Schnitt 289 Euro, die vierwöchentliche 229 Euro. Um das Klima und die Geldbeutel der Abfallgebührenzahler in NRW zu schonen, fordert der Bund der Steuerzahler NRW vor allem die Städte Köln, Düsseldorf, Essen, Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Gelsenkirchen, Wuppertal und Langenfeld auf, die reguläre wöchentliche Abfuhr der Restmülltonnen auf einen 14-täglichen Turnus umzustellen. [Grundlage des Vergleichs ist der BdSt-Musterhaushalt: 4 Personen, die eine 120-l-Restmülltonne und eine 120-l-Biotonne, die 14-täglich geleert wird, vorhalten. Unterschieden wird beim Abfuhrrhythmus der Restmülltonne zwischen wöchentlicher sowie 14-täglicher und vierwöchentlicher Leerung. Sonderfälle: Diese Städte/Gemeinden können über den BdSt-Musterhaushalt nicht abgebildet werden.]

Folgende Faktoren sind für die Höhe der Abfallgebühren ausschlaggebend:

  • Verbrennungsentgelt
  • Unternehmervergütung für das Sammeln und Transportieren des Hausmülls
  • Auflösen von Gebührenausgleichsrücklagen
  • allgemeine volkswirtschaftliche Indikatoren (Inflationsrate, gestiegene Energiekosten, Personalkosten, Erlösmöglichkeiten auf den Wertstoffmärkten, z.B. für Altpapier).

So stiegen die Abfallgebühren in Erwitte, Geseke, Lippstadt, Soest und Warstein unter anderem auch deshalb teilweise um mehr als 20 %, weil die Entsorgungskosten des Kreises Soest deutlich gestiegen sind. Die Hausmüllverbrennungsanlagen sind aktuell stark ausgelastet, und die hohe Nachfrage nach Kapazitäten wirkt kosten- und damit abfallgebührentreibend. Die Entsorgung von Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen ist aber nicht per se gebührentreibend, wie das Beispiel der Stadt Oberhausen zeigt. Moderne Müllverbrennungsanlagen sind auch Blockheizkraftwerke, die Fernwärme und Strom erzeugen. Der Erlös aus der Veräußerung dieser Produkte muss letztlich den Abfallgebührenzahlern zugutekommen.

Viele, vor allem kreisangehörige, Städte und Gemeinden haben nach einer EU-weiten Ausschreibung private Entsorger damit beauftragt, den Hausmüll einzusammeln und abzutransportieren. Das beeinflusst die Abfallgebühren: In Lindlar stiegen die Abfallgebühren für den Musterhaushalt um 13 %. In Medebach betrug der Anstieg 22 %. Und für den BdSt-Musterhaushalt in Schmallenberg sind die Abfallgebühren sogar um 33 % gestiegen.

Einen positiven Effekt auf die Abfallgebühren hat es, wenn eine Kommune die so genannte Gebührenausgleichsrücklage auflöst. In dieser Rücklage kann eine Kommune bis zu vier Jahre lang Kostenüberdeckungen in ihren Gebührenhaushalten „parken“. In Hellenthal und Jülich sanken die Abfallgebühren um jeweils 17 %, weil beide Kommunen solche Verrechnungen von Überdeckungen aus den Vorjahren vorgenommen haben. In Sonsbeck gingen die Abfallgebühren aus diesem Grund um 12 % zurück.

Forderungen des BdSt NRW zu den Abfallgebühren:

  1. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können durch ihre Entscheidungen im Stadtrat/Gemeinderat die Abfallgebührenzahler entlasten. So sollte der regelhafte wöchentliche Abfuhrturnus der Restmülltonnen und der Biotonne wie z.B. in Münster abgeschafft werden. Eine wöchentliche Abfuhr kann optional weiterhin angeboten werden, sollte aber eben nicht mehr für alle Haushalte obligatorisch sein.
  2. Auch sollte man den Gebührenzahlern erlauben, sich die Größe der Mülltonnen und den Abfuhrturnus selbst auszusuchen. Eine Auswahlmöglichkeit kleinerer Tonnengrößen und größere Leerungsintervalle mit entsprechend niedrigeren Abfallgebühren setzt auch einen Anreiz zur Abfallvermeidung.
  3. Neue Gesetze und Verordnungen mit immer höheren Umweltauflagen müssen mit Augenmaß erlassen werden. Beispiele: Die diversen Novellen des ElektroG führen zu hohen Aufwendungen bei der Erfassung des Abfalls auf den kommunalen Wertstoffhöfen. Folge der TA-Luft sind hohe Aufwendungen bei der Bioabfallbehandlung. Das Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz führt zu CO2-Bepreisung der Hausmüllverbrennungsanlagen mit der Gefahr höherer Abfallgebühren.
     

Zum Download:

Kontakt zum Fachreferenten:
Harald Schledorn
Tel. 0211 99 175-34

Kommentar

von Rik Steinheuer

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