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Gastronomie: AfD-Forderung nach Umsatzsteuersenkung abgelehnt

10.11.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/20843

Die Forderung der AfD-Fraktion, die Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken dauerhaft auf sieben Prozent zu senken, hat im Bundestags-Ausschuss für Tourismus am 08.11.2023 keine Mehrheit gefunden.

Ein entsprechender Antrag (BT-Drs. 20/8416) mit dem Titel "Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern – Arbeitsplätze sichern – Bürokratie abbauen" wurde von allen übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.

In dem Papier hatten die Abgeordneten zudem unter anderem gefordert, das Gastgewerbe durch weniger Bürokratie zu entlasten und auf die Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch auf Speisekarten in Restaurants und Kantinen zu verzichten.

In der Aussprache zum Antrag sagte ein Vertreter der AfD-Fraktion, dass viele Betriebe unter der aktuellen wirtschaftlichen Belastung litten. Wenn nichts für sie getan werde, sähen sich viele vor dem Ende ihrer Existenz, sei ihm berichtet worden.

Für die SPD-Fraktion kritisierte ein Abgeordneter, dass der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Verzicht auf die Kennzeichnungspflicht einem Kahlschlag für die Rechte der Verbraucher bedeute, die sich dann beispielsweise nicht mehr über Allergene informieren könnten.

Eine Vertreterin der Unionsfraktion sagte, dass es Verbesserungsbedarf am vorgelegten Antrag gebe. So sei eine Senkung der Umsatzsteuer auf Getränke nicht sinnvoll. Zudem fehlten Vorschläge zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Branche.

Die Koalition habe bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Betriebe zu entlasten, hieß es aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. So sei die Hotelmeldepflicht für inländische Gäste bereits abgeschafft worden.

Der Antrag weise richtigerweise auf die schwierige Situation in der Branche hin, sagte ein FDP-Abgeordneter. Doch er habe nicht die bereits getroffenen Maßnahmen in Betracht gezogen. Der Antrag sei deshalb nicht durchdacht und zum Großteil inhaltlich überholt.

Deutscher Bundestag, PM vom 08.11.2023

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