Hinzuverdienst für Rentner wird teilweise abgeschafft – bleibt aber steuerpflichtig
BdSt-Appell zur Bundesratssitzung
Fünf Milliarden Euro neue Schulden
Der 2. Nachtragshaushalt 2022 ist verfassungsrechtlich mindestens bedenklich.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hält den zweiten Nachtrag zum Landeshaushalt 2022 für verfassungsrechtlich mindestens bedenklich und hat dies in einer Stellungnahme in der Landtagsanhörung am 13. Dezember 2022 deutlich gemacht. Die Landesregierung will fünf Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen und in einem Sondervermögen verstecken. Als Grund führt sie eine Notsituation durch den Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und eine drohende Rezession an. „So umgeht sie die Schuldenbremse, und auf den ersten Blick scheint der Haushalt ohne Kredite auszukommen", sagt BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer.
„Die Landesregierung weiß noch gar nicht, welche Maßnahmen sie treffen will, um die angebliche Notsituation abzuwehen. Wie kann sie da wissen, wie viel Geld nötig ist?“ fragt Steinheuer. „Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Die Landesregierung will fünf Milliarden Euro auf Vorrat aufnehmen.“
Die Tilgung soll über 25 Jahre erfolgen. Ein Startpunkt wird aber nicht genannt, so dass es bereits an einem Tilgungsplan mangelt. „Die Kinder des Jahres 2022 werden, wenn sie ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben, noch für diese Schulden arbeiten gehen“, macht BdSt-Chef Steinheuer die Auswirkungen dieser Neuverschuldung deutlich.
Die Energiekrise macht sich zwar sehr unangenehm bemerkbar – allerdings nicht für den Landeshaushalt des Haushaltsjahres 2022. Es ist nicht zu erwarten, dass der zweite Nachtragshaushalt 2022 bis zum Jahresende Wirkung entfalten kann. Deshalb ist nach Ansicht des BdSt NRW der Jahreshaushalt 2022 planmäßig „abzuarbeiten“. Mit dem Haushalt 2023 können konkrete Maßnahmen getroffen werden, um eine Notlage abzuwehren.