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Verlängerung der Reinvestitionsfristen für 6b-Rücklagen
Fristverlängerung der Grundsteuererklärung auf Januar 2023
Erfolge
Maßgeblich eingefordert und unterstützt haben wir auch, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert wurde. Die neue Grundsteuer ist und war ein Ärgernis für viele der Millionen Grundstückseigentümer, die sich von der Politik nicht ausreichend über die komplizierte Grundsteuererklärung („Feststellungserklärung“) informiert fühlen, die sie nun auf Drängen des BdSt bis Ende Januar 2023 abgeben konnten. Ein wichtiger Erfolg für den BdSt.