Kosten für Pflege-WG bei der Steuer absetzen
Rauchen für die Staatskasse
Folgen der Investmentsteuerreform auf dem Prüfstand
FG Köln – 15 K 2594/20 BFH: VIII R 15/22
Streitfrage: Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage eines Kapitalanlegers, die sich gegen eine Übergangsregel im Investmentsteuergesetz richtet. Im Fall des Klägers werden danach Fondsgewinne besteuert, die er tatsächlich gar nicht erzielte. Nach dem Gesetz ist es sogar möglich, dass die Steuerlast den Gewinn übersteigt und damit die Vermögenssubstanz verzehrt.
Sachverhalt: Im Streitfall hatte sich der Kläger in den Jahren 2009 bis 2017 über seine Sparkasse an ausländischen Aktienfonds beteiligt. Ende 2018 verkaufte er die Anteile. Tatsächlich erzielte er einen Veräußerungsgewinn von knapp 600 Euro (Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis). Besteuert wurde jedoch ein Gewinn von knapp 2.250 Euro. Denn nach den Regeln der Investmentsteuerreform gelten alle Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 als fiktiv verkauft und an Neujahr 2018 als neu angeschafft. Zu diesem Zeitpunkt war der Kurswert des Aktienfonds hoch, fiel jedoch bis zum Verkauf deutlich. Der fiktive Gewinn...
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