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Flugstornierungen wegen Coronapandemie: Lufthansa will Verbraucher künftig korrekt und umfassend über ihre Rechte informieren
Im Streit um die Abwicklung nach der Stornierung von Flügen wegen der Coronapandemie mit der Lufthansa meldet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Erfolg. Die Lufthansa habe sich unter anderem dazu verpflichtet, Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Rechte zu informieren.
Zum Hintergrund führt die Verbraucherzentrale aus, Lufthansa habe Reisenden, deren Flug wegen der Coronapandemie storniert wurde, lediglich die Möglichkeit zur Umbuchung angeboten und verschwiegen, dass sie Anspruch auf eine Rückzahlung ihres Geldes innerhalb von sieben Tagen haben. Auch nach Aufforderung zur Rückzahlung hätten die Kunden keine Erstattung erhalten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg habe dagegen rechtliche Schritte eingeleitet. Nach einer Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 09.12.2020 (84 0 152/20) habe die Lufthansa nun die Rechtsverstöße vollumfänglich anerkannt.
Sie verpflichte sich nun, Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung zur Rückzahlung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten.
Hält sich die Lufthansa nicht an die Vorgaben aus dem Urteil, werde ein Ordnungsgeld fällig. Allerdings kündigte die Verbraucherzentrale an, in Anerkennung der aktuell schwierigen Situation der Lufthansa bis zum 30.09.2021 Vollstreckungsmaßnahmen erst einzuleiten, wenn zwischen Zugang des Erstattungsverlangens bei der Lufthansa und der Leistung der Airline mehr als ein Kalendermonat vergangen ist.
Die Lufthansa hat laut Verbraucherzentrale auch alle Ansprüche der Verbraucherzentrale im parallellaufenden Verfahren gegen die Tochterfirma Eurowings anerkannt.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, PM vom 25.01.2021