Ärger mit Behörden vermeiden
Nein zur Doppelbesteuerung von Rentnern!
Finanzamt will Rentnerin zu viel eingezogene Steuern über 20 Jahre zurückzahlen
Eine Rentnerin aus NRW zahlt aufgrund von Doppelbesteuerung zu viele Steuern auf ihre Renteneinmalzahlung, bekommt Recht, aber das Geld will ihr das Finanzamt nicht sofort, sondern häppchenweise über 20 Jahre zurückzahlen.
Wirklich so passiert: Eine Frau erhält im Jahr 2017 eine Renten-Einmalzahlung (aus dem Versorgungswerk) und das Finanzamt erhebt Steuern, die die Frau zahlt. Zu viele Steuern, wie sich herausstellt. Die Frau erhebt Einspruch. Jetzt, vier Jahre später, wird der Rentnerin Recht gegeben. Aber anstatt ihr die volle Summe „sofort“ zurückzuzahlen, hat das Finanzamt folgenden Plan: Das Geld soll der Rentnerin über die gesamte restliche Lebensdauer verteilt zurückgezahlt werden. „...Dieses potentielle Doppelbesteuerungsvolumen ist linear über die Restlaufzeit der in Rede stehenden Rente zu verteilen", teilt das Finanzamt der Frau mit. Die Restlaufzeit entspreche bezogen auf die voraussichtliche Lebenserwartung laut einschlägiger Sterbetafel noch 20,66 Jahre.
"Dieser Fall macht einfach sprachlos", so Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. "Es wurden Steuern auf die Einmalauszahlung der Rente gezahlt, dann muss das Finanzamt jetzt auch die zu viel gezahlten Steuern in einem Schwung zurückzahlen.“ Wie das Finanzamt auf die Idee kommt, eine statistische Lebenserwartung anzusetzen und die Auszahlung in Raten über 20 Jahre nach Rentenbeginn zu strecken, bleibt rätselhaft. Rechtlich darf das Doppelbesteuerungsvolumen bei einer Einmalauszahlung nicht über den Zeitraum der Lebenserwartung verteilt werden, sondern muss sofort gewährt werden.
Der Bund der Steuerzahler NRW steht der Rentnerin weiterhin zur Seite, die jetzt bereits seit über vier Jahren gegen die Fehler der Finanzverwaltung kämpft. Sie kann die Doppelbesteuerung mit Berechnungen belegen. Klarheit für die Berechnung brachte das Musterverfahren vom Bund der Steuerzahler zur Doppelbesteuerung. Nach den danach aufgestellten Maßstäben hat die Finanzverwaltung zugegeben, dass sie die Rente teilweise doppelt besteuert hat. Die Rückgewähr der zu viel gezahlten Steuer in einer Summe verwehrt man der Betroffenen trotzdem.
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