Termine für Ihren Steuerkalender 2023
Regelungen zur Schuldenbremse ordnungsgemäß anwenden
Finanzämter wahren "Weihnachtsfrieden"
Keine belastenden Maßnahmen in der Weihnachtszeit
Viele Bundesländer weisen ihre Finanzbeamten dazu an, rund um die Weihnachtsfeiertage auf Maßnahmen zu verzichten, die für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler besonders belastend sein könnten. Auch in diesem schwierigen Jahr 2022 halten viele Bundesländer am sogenannten Weihnachtsfrieden fest. Das heißt: Dort verzichten die Finanzämter in den kommenden Tagen beispielsweise auf die Androhung von Zwangsgeldern oder auf Vollstreckungen. Außerdem wird von Ankündigungen zu Außenprüfungen abgesehen. Ausnahmen werden allerdings bei dringenden Fällen gemacht, etwa dann, wenn nach der Weihnachtszeit eine Verjährung droht.
Für Steuerbescheide und Mahnungen gibt es allerdings keinen Versandstopp. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Ebenso müssen bereits fällige Steuern während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eine Steuererstattung warten, bringt der „Weihnachtsfrieden“ keine Nachteile, denn auch diese Steuerbescheide werden wie gewohnt versandt.
Wo die Finanzämter mit den Steuerzahlern Nachsicht haben, zeigt nachfolgende Übersicht (Stand: 20.12.2022).