DSi kompakt Nr. 49: Lohnkostensubventionen in der Schifffahrt
Steuerzinsen: Für Steuerzahler wäre mehr drin gewesen!
Fehlender Bürger-Service bei der Grundsteuerreform
Bund der Steuerzahler kritisiert Vorgehen der Finanzverwaltung in Baden-Württemberg
Der 1. Juli 2022 und damit das Datum, ab dem auch die Grundstücksbesitzer in Baden-Württemberg ihre Steuererklärung für die neue Grundsteuer in Form der sogenannten Feststellungserklärung an das Finanzamt übermitteln müssen, rückt immer näher. Der Bund der Steuerzahler befürchtet, dass es dann vor allem für nicht internetaffine Eigentümerinnen und Eigentümer alles andere als leicht werden wird, der Aufforderung der Finanzämter nachzukommen. Der Grund: das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz enthält eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Erklärung, die über das Online-Portal Elster übermittelt werden muss. Dies hatte der BdSt bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisiert.
Die Oberfinanzdirektion hat auf Anfrage des Steuerzahlerbundes betont, dass nur in begründeten Fällen eine Feststellungserklärung ausnahmsweise auch in Papierform abgegeben werden kann. Daher sind die Formulare nicht allgemein zugänglich, sondern müssen beim Finanzamt direkt angefordert werden. Über diesen Weg wollen die Ämter wohl im Vorfeld klären, ob ein Härtefall vorliegt. „Aus unserer Sicht ist das alles andere als ein guter Bürger-Service und wird für viele Probleme sorgen. Denn primär ältere Leute ohne Zugang zum Internet müssen mit ihrem Finanzamt jetzt zunächst erst einmal telefonisch oder schriftlich in Kontakt treten, damit Ihnen die notwendigen Unterlagen in Papierform zugeschickt werden“, macht Eike Möller, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich.
Als Positivbeispiel, wie es rund um einen bürgerfreundlichen Service beim Mammutprojekt Grundsteuerreform auch gehen kann, führt Möller die Herangehensweise in einem benachbarten Bundesland an. „In Bayern hat man gleich drei Möglichkeiten seine Feststellungserklärung ab Juli abzugeben. Einerseits ebenfalls elektronisch über das Elster-Portal. Als zweite Möglichkeit gibt es hier ein am Computer auszufüllenden Formular. Und als dritte Option gibt es auch ein Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, das man ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden auf direktem Wege abholen kann“, sagt Möller und konstatiert: „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber dem Prozedere in Baden-Württemberg. Unsere Finanzverwaltung sollte sich hieran ein Beispiel nehmen und den Bürgern den Zugang zu den Papierformularen unbürokratisch und einfach ermöglichen“.
Nicht zufrieden zeigt sich der baden-württembergische Steuerzahlerbund auch vom Inhalt des Muster-Informationsschreibens, das die Finanzverwaltung derzeit an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken zusendet. „Es ist unverständlich, dass es der Finanzverwaltung nicht möglich war, direkt eine bereits mit allen relevanten Daten vorausgefüllte Feststellungserklärung an die betroffenen Bürger zu senden“, sagt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller. „Aus unserer Sicht wäre auch hier in Form von mehr gelieferten Informationen ein deutlich höheres Maß an Bürgerservice möglich gewesen. Schließlich herrscht schon lange Klarheit darüber, dass es zu Änderungen im Zuge der Grundsteuerreform kommt“, so Möller.