Bezug von Kindergeld im Ausland
Coronabedingt verbotene «Party»: Zwanglose Zusammenkunft von sieben Personen reicht
FAQ-Katalog zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Am 5. Mai 2022 hat das BMWK die Möglichkeit freigeschaltet, die Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen einzureichen. Zunächst sind im Rahmen eines ersten Pakets die Abrechnungen für die Programme Überbrückungshilfe I, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und Überbrückungshilfe III fertig zu stellen. In einem zweiten Paket wird zu einem späteren Zeitpunkt die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und IV einzureichen sein. Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 03.06.2022