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Familienentlastungsgesetz ist mehr Pflicht als Kür

Presseinformation / Steuerpolitik 05.06.2018

BdSt kritisiert: Kalte Progression wird viel zu zögerlich beseitigt

Der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes ist lediglich eine Minimallösung, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Für Steuerzahler und für Familien soll es fünf Milliarden Euro Entlastung im kommenden Jahr geben, weitere knapp zehn Milliarden ab dem Jahr 2020.

Doch anders als der Gesetzentwurf nahelegt, handelt es sich zum größten Teil nicht um Entlastungen, sondern um ein Pflichtprogramm, das die Bundesregierung ohnehin vorlegen muss. Denn zur Anhebung des Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags ist der Gesetzgeber aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet. Damit soll gewährleistet werden, dass das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern steuerfrei bleibt, was mit der regelmäßigen Anpassung der genannten Freibeträge erfolgt. Das Kindergeld wird ab Sommer 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat erhöht. Dies wurde den Eltern bereits im Koalitionsvertrag versprochen. 

Neben diesem Pflichtprogramm gibt es nur eine zaghafte Kür, die bereits die Vorgänger-Regierung zugesagt hatte – die regelmäßige Entschärfung der kalten Progression. Darunter versteht man den Effekt, dass jede Lohnerhöhung zu übermäßig hohen Steuern führt, selbst wenn mit dieser Lohnerhöhung nur die Inflation ausgeglichen wird und dem Steuerzahler preisbereinigt gar nicht mehr Geld zur Verfügung steht. Allerdings packt der Entwurf das Problem nicht bei der Wurzel, denn für einen echten Ausgleich der kalten Progression hätte auf die letzte große Tarifanpassung im Jahr 2010 zurückgerechnet werden müssen. Der Bund der Steuerzahler fordert, den Einkommensteuertarif automatisch an Preis- und Lohnsteigerungen anzupassen – der Tarif muss „auf Räder“ gestellt werden. Unterm Strich setzt auch diese Bundesregierung lediglich das um, was das Grundgesetz und die Gerichte vorgeben. Auf steuerpolitisch motivierte Entlastungen warten die Bürger weiterhin vergeblich.

Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800 - 883 83 88

Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Pressesprecherin Hildegard Filz, Tel.-Nr. 030 | 25 93 96-0

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