Zweites Familienentlastungsgesetz
Gipfel der Unverantwortlichkeit
Familien müssen entlastet werden!
Dafür setzen wir uns bei einer Sachverständigenanhörung im Bundestag ein
Bessere Steuerregeln für Familien – das verspricht der Gesetzentwurf zum 2. Familienentlastungsgesetz, mit dem sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags heute befasst hat. Als Experte war auch der Bund der Steuerzahler an der Sachverständigenanhörung beteiligt. Wir begrüßen, dass der Grundfreibetrag für Erwachsene, die Kinderfreibeträge sowie das Kindergeld ab dem kommenden Jahr steigen sollen. Allerdings handelt es sich zum Teil nur um ein Pflichtprogramm: Schließlich ist der Gesetzgeber dazu verpflichtet, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Deshalb fordern wir ergänzend, auch andere Steuerbeträge anzupassen, die Kinder betreffen – so sollte zum Beispiel die Absetzbarkeit von Kitagebühren verbessert werden.
Aus unserer Sicht müssen auch die Kosten für ein Homeoffice besser anerkannt werden. Zum Beispiel haben Familien in der Corona-Krise erhebliche Belastungen zu stemmen. Bislang berücksichtigt das Finanzamt die Kosten für das Homeoffice aber nur, wenn ein extra Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Doch das ist gerade bei Familien – aus Platzmangel – oft nicht möglich, betonte der BdSt heute auf Nachfrage der Abgeordneten. Deshalb sollte der Gesetzgeber nachbessern!
Familienentlastungsgesetz – das steht drin
Mit dem Familienentlastungsgesetz sollen das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge zum 1. Januar 2021 steigen. Vorgesehen sind eine Erhöhung von 15 Euro beim Kindergeld und eine entsprechende Anpassung der Freibeträge. Für das erste und zweite Kind gäbe es danach jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro Kindergeld pro Monat. Mit dem Entwurf sollen auch der Grundfreibetrag angehoben sowie die kalte Progression ausgeglichen werden.
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