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Existenzminimumbericht: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden erhöht

03.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13220

Beim Grundfreibetrag und beim Kinderfreibetrag besteht ab 2023 ein Erhöhungsbedarf. Das geht aus dem aktuellen Existenzminimumbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat. Diese Erhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben, weil das so genannte Existenzminimum für alle steuerfrei sein muss. Die Berichtsergebnisse fließen nun in das Inflationsausgleichsgesetz ein, mit dem die Bundesregierung die Menschen vor zusätzlichen Belastungen schützen will.

Gegenstand des aktuellen 14. Existenzminimumberichts ist laut Bundesregierung die Darstellung der maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima für das Jahr 2024. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und – unter Berücksichtigung von Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes – desjenigen seiner Familie bedarf.

Der 14. Existenzminimumbericht komme zu dem Ergebnis, dass ab dem Veranlagungsjahr 2023 sowohl beim Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag (2022: 5.620 Euro) ein Erhöhungsbedarf besteht:

Der Erhöhungsbedarf beim Grundfreibetrag betrage 561 Euro in 2023 und weitere 564 Euro in 2024. Der Erhöhungsbedarf beim Kinderfreibetrag betrage 404 Euro in 2023 und weitere 360 Euro in 2024. Die Anpassung der Freibeträge solle durch den von der Bundesregierung am 14.09.2022 beschlossenen Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes erfolgen.

Infolge starker Preissteigerungen und damit verbundener Erhöhungen der Transferleistungen weiche das Ergebnis des 14. Existenzminimumberichts jedoch von der Vorabprognose ab, die dem Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes zugrunde liege, erläutert die Regierung.

In der Folge müssten die im Gesetzentwurf enthaltenen Beträge für den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag erhöht werden: Der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro ab 2023 und um weitere 564 Euro auf 11.472 Euro ab 2024 und der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 6.024 Euro ab 2023 und um weitere 360 Euro auf 6.384 Euro ab 2024.

Vorgesehen ist nach Angaben der Bundesregierung, die verfassungsrechtlich erforderlichen Anpassungen im parlamentarischen Verfahren zum Inflationsausgleichsgesetz umzusetzen. Der Bericht werde nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Bundesregierung, PM vom 02.11.2022

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