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Etat 2023: 160 Millionen Euro mehr im Finanzetat

14.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13432

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kann in dem Geschäftsbereich seines Ministeriums im Jahr 2023 mit Ausgaben in Höhe von 9,67 Milliarden Euro rechnen. Der vom Haushaltsausschuss des Bundestages am 11.11.2022 beschlossene Etatansatz liegt damit 160,9 Millionen Euro über der ursprünglichen Planung für den Einzelplan 08 im Regierungsentwurf (BT-Drs. 20/3100). Das Soll 2022 liegt bei 8,83 Milliarden Euro. Die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen fallen mit 3,91 Milliarden Euro um 1,68 Milliarden höher aus als im Regierungsentwurf. Einnahmenseitig wird wie im Regierungsentwurf mit 521,2 Millionen Euro gerechnet.

Einen Großteil des Ausgabesteigerungen wird mit Mehrbedarf für die Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II begründet, der 2023 im gesamten Geschäftsbereich mit rund 88 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. Auch Teile der neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen beziehen sich darauf.

Die geplante Aufnahme der IBAN in die Steueridentifikationsnummern-Datenbank führt ebenfalls zu Kostensteigerung. Beim Bundeszentralamt für Steuern sind dafür 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 19,1 Millionen Euro veranschlagt worden. Beim Informationstechnikzentrum Bund liegen die Mehrausgaben dafür bei 9,5 Millionen Euro.

Zudem ist im Geschäftsbereich der Zollverwaltung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro für Mietzahlungen ausgebracht. Sie soll ab 2027 greifen und ist laut Bereinigungsvorlage als verbindliche Refinanzierungszusage der Baukosten für die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu errichtenden elf Einsatztrainingszentren erforderlich.

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. bis 25.11.2022 abschließend beraten.

Deutscher Bundestag, PM vom 11.11.2022

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