So müssen die Steuerzahler entlastet werden!
Der Borkener Treppenwitz
Etappensieg für Steuerzahler: Länder stimmen Soli-Teilabschaffung zu
… doch das reicht uns nicht: BdSt-Musterklage für vollständiges Soli-Aus läuft
Viele Bürger werden ab dem Jahr 2021 den Solidaritätszuschlag nicht mehr zahlen müssen. „Für viele Steuerzahler wird es dann erstmals eine Lohnabrechnung ohne den Soli geben“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel. Knapp 30 Jahre lang stand der Zuschlag auf der Gehalts- und Steuerabrechnung. Heute hat der Bundesrat der Teilabschaffung zugestimmt.
Für den Verband ist die Teilabschaffung ein wichtiger erster Schritt und ein großer Erfolg! Schon vor mehr als zehn Jahren hatte der Bund der Steuerzahler auf die verfassungsrechtlichen Risiken der Ergänzungsabgabe hingewiesen. Diese „Soli-Rückführung“ – so der offizielle Gesetzestitel – ist nun ein Etappensieg. Jetzt fehlt aber der zweite Schritt – das komplette Soli-Aus für alle! Denn Fachkräfte, GmbHs und Sparer werden den Zuschlag auch im Jahr 2021 und darüber hinaus weiter zahlen müssen. Zudem kommt die Teilabschaffung ein Jahr zu spät, kritisiert der Verband. „Der Soli hätte für alle Bürger und Betriebe bereits ab Januar 2020 wegfallen müssen“, betont Holznagel. „Schließlich enden die Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer in diesem Jahr, damit fällt auch die Begründung für den Zuschlag endgültig weg.“
Neue BdSt-Musterklage: Deshalb klagen wir gegen den Soli
Weil der entscheidende Schlussstrich bislang fehlt, unterstützt der Bund der Steuerzahler die Klage eines Ehepaars aus Bayern: Das Paar setzt sich gegen die Soli-Vorauszahlungen für das Jahr 2020 juristisch zur Wehr. Die Klage ist seit August beim Finanzgericht Nürnberg anhängig (Az.: 3 K 1098/19). Das Gerichtsverfahren hat schon erste Auswirkungen, weil viele Finanzämter Einsprüche gegen die Soli-Vorauszahlungen bereits ruhen lassen.
Von unseren Musterklagen profitieren übrigens alle Bürger und Betriebe: Denn der Soli wird von den Finanzämtern automatisch nur vorläufig festgesetzt. Hintergrund ist eine ältere Musterklage, die bereits dem Bundesverfassungsgericht vorliegt (Az.: 2 BvL 6/14).
Mehr dazu:
https://www.steuerzahler.de/aktion-position/steuerpolitik/solidaritaetszuschlag/