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Erschließungsbeiträge zeitnah abrechnen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 03.03.2023, Markus Berkenkopf

Der BdSt NRW fordert in einer Landtagsanhörung am 3. März 2023 vernünftige Fristen, um Anliegern und Kommunen Rechtssicherheit zu gewähren.

Stellen Sie sich vor, Ihre Familie lebt seit 50 Jahren in ein und demselben Haus. Auf einmal flattert ein Bescheid über Erschließungsbeiträge in Höhe von einigen 1.000 Euro ins Haus. Kann nicht sein? In Nordrhein-Westfalen eben doch! „Der Bund der Steuerzahler NRW setzt sich auch in der heutigen Landtagsanhörung mit Nachdruck dafür ein, dass diese Praxis ein Ende findet“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Hier das Video-Statement

Auch für den Bund der Steuerzahler ist völlig unstreitig, dass die Kosten für die Ersterschließung eines Grundstücks auf die Anlieger umgelegt werden. Das muss aber zeitnah geschehen. Und zwar aus zwei Gründen: „Anlieger müssen Klarheit haben, ob und wann eine öffentliche Abgabe zu zahlen ist. Aber auch die Städte und Gemeinden haben ein Interesse, die Bauprojekte abzuschließen und dann zeitig abzurechnen“, erklärt Steinheuer. 

Etliche Gerichtsentscheidungen haben vor Jahren gezeigt, dass das Land handeln muss. Im vergangenen Jahr wurden Fristen definiert, die einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und den Kommunen schafften. Diese Fristen waren aber einerseits nicht umfassend, andererseits mit handwerklichen Fehlern behaftet. Klammheimlich sollte eine Anpassung erfolgen, die einseitig auf die kommunalen Interessen an der Einnahmebeschaffung abstellt. „Der Landtag kann einen Interessenausgleich für die Anlieger und die Gemeinden sicherstellen. Dazu gehört die flankierende Frist von 25 Jahren, die am ersten Spatenstich festmacht. Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung ist aufs Schärfste abzulehen und muss geändert werden!“, fordert Steinheuer.

Die Stellungnahme des BdSt NRW.

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