+++ Homeoffice für Grenzpendler schadet nicht bei der Steuer: Saarland und Luxemburg vereinbaren Lösung +++
Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
+++ Erntehelfer können doch kommen! Aber es gelten strenge Auflagen +++
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben sich nach Presseberichten darauf verständigt, dass Erntehelfer aus dem Ausland unter bestimmten Voraussetzungen doch nach Deutschland einreisen dürfen.
Demnach dürfen im April und im Mai jeweils 40.000 Erntehelfer einreisen. Sie müssen sich vorher aber einer Gesundheitsprüfung unterziehen und dürfen nur in Gruppen und per Flugzeug kommen. In den ersten 14 Tagen ihres Einsatzes müssen die Helfer getrennt von anderen Arbeitskräften tätig sein und dürfen den Betrieb, bei dem sie beschäftigt sind, nicht verlassen.