Tarifabschluss macht Steuerzahlern Probleme
Krankenkassen-Beiträge müssen begrenzt werden!
Erneute EDV-Panne in der Finanzverwaltung
Formular für Körperschaftsteuer wieder zu spät / Ministerium bietet Zwischenlösung an
Schon wieder gibt es EDV-Probleme bei der Finanzverwaltung: Auch in diesem Jahr wird das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung nicht rechtzeitig im Online-Portal „Mein ELSTER“ verfügbar sein. Betroffen davon sind beispielsweise GmbHs, die ihre Körperschaftsteuererklärung ohne Steuerberater abgeben. Bereits im Jahr 2015 und 2017 konnte die Finanzverwaltung die Formulare nicht pünktlich bereitstellen, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Zumindest bietet die Finanzverwaltung in diesem Jahr eine Zwischenlösung an.
Im Einzelnen: Nach dem Gesetz muss die Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2017 eigentlich bis zum 31. Mai 2018 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Doch dies wird den Unternehmern in diesem Jahr nicht möglich sein, da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen voraussichtlich erst Ende Juli bereitstellt. Ursache für die späte Verfügbarkeit sind umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung, so das Bundesfinanzministerium.
Das Ministerium bietet in diesem Jahr zumindest eine Zwischenlösung an: Die betroffenen Steuerzahler können ihre Körperschaftsteuererklärung bis zum 31. August in Papierform oder elektronisch abgeben. Die erforderlichen Papierformulare stehen beim Bayerischen Landesamt für Steuern online zur Verfügung Wir empfehlen: Eine zügige Abgabe der Erklärung ist vor allem dann ratsam, wenn mit einer Erstattung gerechnet wird.
Unsere Recherche: Liste der EDV-Flops in der Verwaltung
Mit der verzögerten Bereitstellung der Formulare verlängert sich erneut die vom Verband geführte EDV-Flop-Liste. Der Bund der Steuerzahler prüft regelmäßig, wie die EDV-Projekte in der Finanzverwaltung laufen. Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass auch die Finanzverwaltung moderner wird. Allerdings verlangt der Gesetzgeber häufig, dass die Steuerzahler in Vorleistung gehen und verpflichtet Bürger und Unternehmer zur elektronischen Übermittlung oder Antragstellung. Wir fordern: Genau wie die Steuerzahler muss dann...
Mitglieder wissen mehr!
Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.
- Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
- Kostenlos und unverbindlich testen
- Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig