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Ermäßigter Mehrwertsteuersatz bei Hauswasseranschlüssen (1. Eingabe)
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Stellungnahmen & Eingaben
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Im Oktober 2008 entschied der Bundesfinanzhof, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen ist. Allerdings nur wenn die Anschlussleistung durch das Wasserversorgungsunternehmen erbracht wurde.
Die Anschlussnehmer, die (gezwungenermaßen) einen Dritten zur Erfüllung der Bauaufgaben einbeziehen mussten, haben nun aber 19 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen.
Der BdSt bat um die Prüfung, ob eine Gleichbehandlung aller Anschlussnehmer erfolgen kann.
Eine Antwort des BMF steht noch aus.