Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Hauswasseranschlüsse (2. Eingabe)
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz bei Hauswasseranschlüssen (1. Eingabe)
Im ersten Schreiben des BdSt an das BMF wird angemerkt, dass das Legen oder Reparieren von Hauswasseranschlüssen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent zu belegen ist.
Die Wasserversorger haben Rechnungen für diese Baumaßnahmen bislang mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die Steuerzahler einen Anspruch auf Berichtigung der Rechnung und somit Rückzahlung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer haben.
Das BMF konnte sich zu dieser Thematik nicht äußern, da dieses Thema Gegenstand des Abstimmungsprozesse mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist.