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Erfolg für BdSt-Volksinitiative "Straßenbaubeiträge abschaffen!"
Mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss setzt die NRW-Landesregierung den Willen der größten Volksinitiative in der Historie des Landes um: Fast eine halben Million Menschen haben für die vom BdSt NRW initiierte Volksinitiative unterschrieben.
„Der Kabinettsbeschluss ist nicht nur für den BdSt NRW ein großer Erfolg, sondern auch für Millionen Bürgerinnen und Bürger des Landes“, freut sich der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW), Rik Steinheuer.
Im Oktober 2018 hat der BdSt NRW die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ ins Leben gerufen, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern und befreundeten Verbänden aktiv unterstützt wurde. Monatelang sammelte der BdSt NRW in den Städten und Gemeinden des Landes Unterschriften. Im September 2019 übergab der BdSt NRW dem Landtagspräsidenten fast eine halbe Million Unterschriften.
Jetzt endlich schafft der Gesetzesentwurf auch Rechtssicherheit für zahlreiche Eigentümer. Sie wurden zwar bereits seit 2020 durch Förderprogramme entlastet, doch es schwang immer die Sorge mit, dass die Förderprogramme auslaufen könnten. Die vom Kabinett auf den Weg gebrachte und vom Landtag noch zu beschließende Gesetzesänderung schafft nun Klarheit.
Allerdings: Für Straßen, deren Ausbau vor dem 1.1.2018 beschlossen wurde, werden weiter Beträge erhoben. „Damit gehen auch tausende Unterstützer der Volksinitiative leer aus“, so Steinheuer. Er fordert für diese Personen deshalb eine Nachbesserung, etwa durch eine Vorverlegung des Stichtages oder durch die Einrichtung eines Härtefallfonds nach bayerischem Vorbild. Das Geld für die Entlastung ist nach Ansicht des BdSt NRW da, denn seit dem Start des Landesprogramms sind bis Ende September gerade einmal gut 75 Millionen Euro ausgegeben worden. Anfang 2023 befanden sich knapp 157 Millionen Euro im Fördertopf. Weitere Einsparungen wären aus Sicht des Verbandes durch eine bürokratieärmere Erstattung der ausfallenden Beiträge für die Kommunen möglich. Eine Möglichkeit wäre die deutliche Erhöhung einer Pauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz.
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