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Epileptischen Anfall unverpixelt gezeigt: TV-Sendung verstieß dennoch nicht gegen Menschenwürde

18.10.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/20321

Die auf Sat.1 am 02.11.2020 ausgestrahlte Folge der TV-Sendung "Lebensretter Hautnah – Wenn jede Sekunde zählt" verstieß nicht gegen die Menschenwürde, auch wenn sie eine unverpixelte Darstellung der akuten Folgen eines epileptischen Anfalls unter Verwendung von Nahaufnahmen des Betroffenen enthielt. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig entschieden.

Damit hob das Gericht einen Bescheid der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein auf, die die TV-Folge beanstandet hatte. In den fraglichen Szenen sei keine zielgerichtete, den Achtungsanspruch des Menschen negierende Darstellung zu erkennen gewesen, so das VG. Bei einem in Frage stehenden Verstoß gegen die Menschenwürde sei auch der Gesamtcharakter der Sendung zu beachten. Dieser weise keine menschenfeindliche Stoßrichtung auf, sondern liege vornehmlich in der realitätsnahen Dokumentation der Arbeit von Rettungskräften.

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 11.10.2023, 11 A 185/21, nicht rechtskräftig

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