Gesetz zum Whistleblowerschutz: Erhält keine Zustimmung im Bundesrat
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Energiesparvorgaben: Gelten noch bis 15.04.2023
Die Vorgaben zum Energiesparen für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand gelten bis 15.04.2023 fort. Der Bundesrat hat am 10.02.2023 einstimmig zugestimmt, die Geltungsdauer der entsprechenden Regierungsverordnung über den 28.02.2023 hinaus zu verlängern. Die Einsparvorgaben betreffen das Beheizen von Wohnungen und Schwimmbädern, die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.
Die Verordnung war am 01.09.2022 in Kraft getreten und sollte eigentlich nur bis zum 28.02.2023 gelten. Hintergrund war das Ausrufen der Frühwarn- beziehungsweise Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März beziehungsweise Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern.
Aufgrund der weiter anhaltenden Notwendigkeit, Gas und Energie einzusparen, hat die Bundesregierung beschlossen, die Geltungsdauer bis zum 15.04.2023 zu verlängern und damit weiter einer Gasmangellage vorzubeugen. Diese Verlängerung bedurfte – anders als die ursprüngliche Verordnung – nun der Zustimmung des Bundesrates.
In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat vor dem Risiko einer Gasmangellage, wenn nach dem Ende der Einsparvorgaben Mitte April nicht mehr genug Erdgas eingespart wird, um die Speicherfüllstände ausreichend hoch zu halten. Er bittet daher die Bundesregierung, die Gasversorgungslage und die Lage an den Energiemärkten detailliert zu prüfen und die Verordnung gegebenenfalls wieder in Kraft zu setzen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell der Länder befasst. Feste Fristvorgaben hierfür gibt es nicht.
Bundesrat, PM vom 10.02.2023