Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Energetische Sanierung bei der Steuer ab...
© Bild von Russell Holden auf Pixabay

Energetische Sanierung bei der Steuer absetzen

Top News 02.03.2020

Wir zeigen auf, wo es noch Klärungsbedarf gibt

Neues Dach, gedämmte Wände, energiesparende Fenster: Wer sein Haus vom Profi sanieren lässt und dadurch den Energiestandard verbessert, kann die Kosten in der Steuererklärung absetzen. Details will das Bundesfinanzministerium in einem Verwaltungsschreiben klären. Das ist gut so, schließlich gibt es noch einige offene Punkte. In unserer Stellungnahme zeigen wir anhand von Fällen aus der Praxis, wo Klärungsbedarf besteht.

Ist der alte Dachbalken für die neue Dämmung zu schmal und entstehen dadurch Zusatzkosten? Dürfen die Kosten für die Energieberatung des Architekten bei der Steuer abgezogen werden, auch wenn dieser kein ausgewiesener Energieexperte ist? Können auch dann Steuern gespart werden, wenn das Haus noch eine vermietete Einliegerwohnung hat?

Der BdSt meint: ja! Deshalb regen beim Ministerium an, diese und weitere Praxisfragen zu beantworten.

Zur Stellungnahme

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland