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Energetische Gebäudesanierung

Erfolge / Immobilienbesitzer 01.09.2020

Die energetische Sanierung der eigenen vier Wände wird seit Januar 2020 steuerlich gefördert. Dies setzt voraus, dass die Sanierung von einem Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt wird. Wer die Bescheinigung ausstellen darf, war zunächst nicht ganz klar. Der BdSt hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Bescheinigung auch von Berufen mit Hochschulabschluss (z. B. Bauingenieuren, Architekten) ausgestellt werden darf, die mit der Planung beauftragt sind. Das wurde im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31. März 2020 entsprechend bestätigt.

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