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Energetische Gebäudesanierung – Bundesfinanzministerium erörtert Details

Stellungnahmen & Eingaben 20.07.2020

Wer sein Haus energetisch sanieren lässt, kann diese Ausgaben ab dem Jahr 2020 in seiner Einkommensteuererklärung absetzen. Dies ist allerdings an einige Voraussetzungen gebunden, so das Gesetz in § 35c EStG. Zum Beispiel muss eine Bescheinigung eines Fachunternehmens vorgelegt werden, aus der die energetische Sanierung hervorgeht. Weitere Einzelfragen sollen in einem Verwaltungsschreiben geklärt werden. Das ist gut so! Denn aus Sicht der Praxis gibt es noch einige offene Punkte, die das Bundesfinanzministerium in dem Anwendungsschreiben klarstellen sollte. Dazu hat der Bund der Steuerzahler jeweils im März und im Juli 2020 eine Stellungnahme an das Ministerium übersandt. In unseren Stellungnahmen zeigen wir an Praxisfällen auf, wo noch Nachbesserungsbedarf besteht.

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