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Elektronische Akte Justiz

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 05.09.2022, Ralf Seibicke

Erhebliche zusätzliche Kosten bei den Gerichten

 

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. veröffentlicht in seinem Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ im September 2022 unter der Überschrift „Papier ist geduldig“ einen Beitrag zur Umstellung auf die elektronische Akte in der Justiz in Sachsen-Anhalt. Statt mit der elektronischen Akte insbesondere Papier und damit Kosten zu sparen, führt die Umstellung derzeit offensichtlich zu Millionen Blättern zusätzliches Papier. Wesentliche Aussagen aus dem Beitrag sind nachfolgend dargestellt:

Eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung birgt erhebliche Potentiale für Einsparungen. Wichtig dabei ist auch, dass die Bürger und Unternehmen von Bürokratie entlastet werden und die Leistungen unkompliziert zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für die Justiz in Sachsen-Anhalt.

Nach Ansicht von Betroffenen sind andere Bundesländer bei der Einführung der elektronischen Akte schon wesentlich weiter als Sachsen-Anhalt. Zur Einschätzung, inwieweit eine wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel vorliegt, hat sich unser Landesverband deshalb im März 2022 an das Justizministerium, ausgewählte Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit sowie den Bund der Richter und Staatsanwälte und die Rechtsanwaltskammer des Landes gewandt.

Die Antworten des Landesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu den von uns gestellten Fragen sind wortreich, aber in den Punkten, die die Betroffenen und insbesondere die Steuerzahler interessieren, leider nicht sehr konkret. Das Ministerium schreibt zum einen vom „nächsten Meilenstein“. Weiter heißt es: „Auch wenn die Umstellung gravierend und im Hinblick auf das gesetzlich vorgegebene Ziel sehr ambitioniert ist, arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass der Termin gehalten werden kann.“

Zum anderen können die finanziellen Auswirkungen der Medienumbrüche und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Ministerium „der Höhe nach nicht näher beziffert werden. Es sei systemimmanent, dass in der Übergangszeit,… Medienbrüche bestehen, die auch finanzielle, personelle oder organisatorische Auswirkungen haben.“

Ebenso können die mit der Umstellung auf die elektronische Akte zu erwartenden Kosten-und Entlastungswirkungen nicht konkret beziffert werden.

Klar ist, dass zunächst erhebliche Mittel aus dem Steuersäckel für die Umstellung bereitgestellt werden müssen. Zwischen 11 und 18 Millionen Euro sind jährlich für die Digitalisierung der Justiz geplant. Diese Summe enthält neben den Kosten für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch die allgemeinen Kosten für die Digitalisierung der Justiz.

Im Landtag gab es dazu in der Vergangenheit auch schon mehrere Kleine Anfragen an die Landesregierung. Zuletzt sollen offensichtlich auch Bündnis 90/Die Grünen im Landtag das Ministerium zu den Auswirkungen der Umstellung auf die E-Akte befragt haben. Nach Darstellungen der Mitteldeutschen Zeitung sollen im ersten Quartal 2022 die Papierkosten in Gerichten und Staatsanwaltschaften deutlich gestiegen sein. Über 7 Millionen Blatt Papier sollen bedruckt worden sein. Das wäre fast eine Verdopplung gegenüber vorherigen Quartalen.

Da die Papierpreise bereits stark gestiegen sind und weiter steigen, muss der Steuerzahler neben den oben genannten Umstellungskosten für weitere erhebliche Beträge aufkommen. Dabei sind die Auswirkungen bei den Stromkosten, Portokosten und nicht zuletzt beim Personalbedarf noch nicht einmal berücksichtigt.

„Die Gerichte des Landes sind immer stärker auch eine Druckerei“

Die Bewertung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt im Schreiben an unseren Landesverband fällt daher auch drastisch aus: „Der schleppende Fortschritt bei der Digitalisierung der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt beunruhigt unseren Verband.“ Im Zusammenhang mit den Medienbrüchen heißt es: „Die Gerichte des Landes sind immer stärker auch eine Druckerei, was neben den Sachkosten für zusätzliches Papier und leistungsstarke Drucker einen Personalmehraufwand mit sich bringt und in der Außenwirkung auf die Bevölkerung ein kaum vermittelbares Bild wirft.“

Auch die Rechtsanwaltskammer des Landes ist mit der beschriebenen Situation „höchst unzufrieden“ und hat gegenüber dem Justizministerium eine umgehende Umsetzung angemahnt.

 

Der Bund der Steuerzahler meint

Die gegenwärtige Situation bei der Umstellung auf die elektronische Akte ist auch im Vergleich zu anderen Bundesländern ernüchternd. Die Digitalisierung in der Justiz des Landes muss mit der gebotenen Eile vorangetrieben werden. Notwendig ist ein effizienteres Handeln der Justiz insgesamt und der beteiligten Verwaltungen. Erst dann kann die digitale Modernisierung zu den angestrebten Einsparungen in der Justiz selber und bei allen Beteiligten führen und die Steuerzahler entlasten. Dafür stehen der Justiz des Landes schon jetzt erhebliche Summen zur Verfügung.

Hintergrund:

Die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz soll laut aktuellem Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt spätestens bis zum Jahr 2025 vollendet werden. System- und Medienbrüche sollen vermieden werden. Ab dem 01. Januar 2022 müssen die sogenannten professionellen Einreicher (u.a. Rechtsanwälte und Notare) in allen Gerichtsbarkeiten ihre Schriftsätze auf elektronischem Weg übermitteln. Eine umgekehrte Pflicht der Gerichte, ab diesem Stichtag ebenfalls ausschließlich elektronisch zu versenden, wurde nicht normiert.

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