Finanzämter in Rheinland-Pfalz arbeiten immer langsamer
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Einspruch gegen Renten-Doppelbesteuerung
... und wir helfen Ihnen mit einem Musterbrief
Sie sind Rentner, zahlen auf Ihre Rente Einkommensteuer und vermuten, dass der Staat bei Ihnen zweimal besteuert? Dann können Sie gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen. Nutzen Sie dazu am besten den Musterbrief des Bundes der Steuerzahler.
Darum geht es konkret:
Seit dem Jahr 2005 unterliegen Renten einer stärkeren Besteuerung. Dies allein führt jedoch noch nicht zu einer sogenannten Doppelbesteuerung. Der Fall einer solchen Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Einzahlungen in die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden und die Rente bei Auszahlung erneut besteuert wird. Dies kann der Fall sein, wenn zum Beispiel freiwillig höhere Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden - oder auch bei Freiberuflern und ehemaligen Selbstständigen, die keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil erhielten.
Vermuten Sie in diesen und ähnlichen Fällen eine Doppelbesteuerung, können Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen - und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids schriftlich beim Finanzamt. Das ist kostenfrei. Der Einspruch ist nur möglich, wenn Sie bereits eine Rente erhalten, die besteuert wird. Vorab sollte der genannte Vergleich gemacht werden: Was habe ich aus versteuertem Einkommen in die Rentenkasse eingezahlt, was wird jetzt besteuert? Kommen Sie zu einer Doppelbelastung, lohnt sich der Einspruch!
Den Mustereinspruch können Mitglieder hier downloaden. Interessierte können diesen bei info(at)steuerzahler.de kostenfrei anfordern, Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de