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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Steuertipps 11.05.2016

Steuerliche Behandlung einer Entschädigungsleistung für einen Nießbrauchsverzicht

Nach einer Entscheidung des FG Schleswig-Holstein ist eine Entschädigungszahlung als Gegenleistung für einen Nießbrauchsverzicht, der zur Beendigung der nießbrauchs­bedingten Erzielung von Einkünften aus Land- und Forst­wirtschaft führt, bei dem Empfänger als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen. Veräußere der Eigen­tümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen, so müsse er die Veräußerungsgewinne gem. § 14 EStG als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft versteuern.

Im Falle eines Vorbehaltsnießbrauchs würden die Gewin­ne aus der Veräußerung solcher Flächen dem Eigentümer zugerechnet. Werde ein land- und forstwirtschaftlicher Be­trieb durch einen Nießbrauchsberechtigten bewirtschaftet und beende dieser die Tätigkeit durch Aufgabe seines Nieß­brauchsrechts gegen Entschädigung, so sei diese Entschädi­gung ebenso in voller Höhe als Veräußerungseinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gem. 14 EStG zu versteuern.

  • Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 11. Mai 2016, Az.: 5 K 207/13

Hinweis

Der BFH hat im Wege einer Nichtzulassungsbe­schwerde die Revision zugelassen, Az. des BFH: VI R 26/17. Hintergrund war der Umstand, dass die Nießbrauchsberechtigte den landwirtschaftlichen Betrieb nicht selbst be­wirtschaftete, sondern diesen verpachtet hatte. Die Pacht­einnahmen hatte sie allerdings als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft versteuert. Das Finanzgericht hat die Ent­scheidung aufgrund der Zulassung durch den BFH nachträg­lich veröffentlicht.

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